Mannheim
Compact Memory

Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1852-03-01 · Heft 6 (März 1852) · p. [Seite]

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
1 (1851-1852)
Issue
Heft 6 (März 1852)
Article
Über den Lapidarstyl der talmudischen Historik
Date
1852-03-01
Page
[Seite] (sequence 7)
Language
German
Belongs to
article
OCR quality
94% known words query
IRI
…/2829132-2829133-2829140-2851727--00268-2851746
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

lieber den Lapidarst» i der talmudischen Historik. 209 gleichzeitig gelebt, sondern durch etwa zwei Jahrhunderte ihre Wirksamkeit erstreckten, so drangt sich fast voll selbst die Vcnnuthung ans, daß diese Sprüche nicht bloö den Charakter einer religiösen nnd moralischen Belehrung tragen, sondern daß in ihnen vielmehr die Bcstrehungen dieser Männer ansgedrückt feie», sic gleichsam die Devise, die Aufschrift für die Aufgabe bilden, die sich die große Synggoge setzte. Werfen wir einen Blick auf die damalige äußere nnd innere Lage Palästinas. Das Land war in einem AbhängigkeitSverhältnisse von den persischen Königen, denen eS tribntbar war. Es wurde von uns jedoch schon an einem ander» Orte (Der gerichtliche Beweis S. 35 ff.) bemerkt, daß für Elitwickelung und Herstellung des Gesetzes dieser Zustand wenig Störendes hatte, da die alten Eroberer in die Geselzverfassung der unterworfenen Völker selten einen störendeil Eingriff thaten sondern best Unterworfcneu ihre innere gesetzliche Organisation ließen und sich damit begnügten, daß diese ihnen einen jährlichen Tribut entrichteten ilnd ein Contingent an Hnlsstruppcn stellten: denn diese Eroberer hatten größtcntheilS nur die Vergrößerung ihrer persönlichen Gewaltund Macht int Auge. Nach seinem Innern war jetzt der jüdische Staat gleichsam eine Republik, und konnte sich nach seinen eigenen Gesetzen regieren. Aber diese Autonomie mochte nur so lange Bestand haben, als matt nicht die Herrscher selbst für innere Angelegenheiten anrief nnd sich ihrem SchiedeSnctheile unterwarf: so lange nämlich als der neue Staat seinen Burgern selbst Recht sprach, und diese sich nicht veranlaßt fanden, etwa am Hose des persischen Satrapen oder bei von diesem eingesetzten Richtern ihr Recht zu suchen: wareu die Herrscher einmal in die inneren bürgerlichen Angelegcnheiten gezogen, dann war cö um die einheimische Verfassung geschehen. Der Spruch: ״seid vorsichtig im Gerichte" zielte also auf Erhaltnng der Autonomie: auf daß die Parteien durchdrungen seien von der Gerechtigkeitsltebe der Richter und der genauen Abwägung des Spruches, und der Veranlassung zur Klage nach außen vorgebengt werde. In diesem Spruche also ist das Streben der großen Synagoge auf Herstellung der Gerichtshöfe ausgedrückt: und welch ein weites Feld des Wirkens bot sich dar! Nicht unerwähnt möge bleiben, was auch von anderer Seite schon bemerkt wurde, daß der Thcil der Mischna der über Civilrecht handelt (ein Theil von Nesikin), der älteste der Mischna sei und seine Grundnormcn sich von undenklicher Zeit herschreibeu. — Gilt nun dieser erste Spruch tuehr in politischer Beziehung und zur Schutzmauer gegen außen, so hat der zweite Spruch seine unendlich tiefe Bedeutung gegen

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.