Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 1 (1851-1852)
- Issue
- Heft 5 (Februar 1852)
- Article
- Jüdisch-geschichtliche Studien
- Date
- 1852-02-01
- Page
- [Seite] (sequence 3)
- Language
- German
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194 Wissenschaftliche Aufsätze. die uns die Profangeschichtsschreiber über Domitians Judenhaß miitheilen, wir werden dadurch im Stande sein, indirect den Neifezweck der Tanaiten auszumitteln. Sueton und Dio Cassius, die Hauptschriststeller dieser Zeit, sind in dem Punkte einig, dem Domitian Grausamkeit und Habgier zuzuschreiben, der eben so sehr nach dem Vermögen der Juden, wie nach ihrem Leben lechzte. Sueton, ein Zeitgenosse dieses gelangweilten, mürrischen Kaisers, erzählt uns:. Domitian habe die Strafgelder des jüdischen Fiseus mit unerbitterlicher Strenge eintrciben lassens). Der jüdische Fiseus, f]scus judaicus, wurde von denen eingetrieben, die in Nom offen das Judenthum bekannten (professi judaicum), wie von denjenigen, die ihr Bekenntniß verlengneten, um dem Judenzoll zu entgehen. Diese vielfach gedeutete Stelle will offenbar sagen, daß Juden, die sich dem Zoll entziehen wollten, und Proselyten, die in Nom wohnten, ihres Vermögens eonfiscirt wurden. Uebereinstimmend damit erzählt Dio: viele Römer, die sich zum Judenthum hinneigten — £g jct twv Iovöatwv qd-71 — wurden des Verbrechens des Atheismus angeklagt, und wurden theils hingerichtet, theils bloß ihres Vermögens beraubt. In demselben Zusammenhänge und in derselben Satzperiode erzählt Dio, oder eigentlich sein Epitomist Kiphilinus: Domitian habe unter den Vielen auch den damaligen Konsul Flavins Clemens hinrichten lassen, wiewohl derselbe sein Blutsverwandter, und dessen Verwandte Flavia Domitilla zur Frau hatte. Beide Ehegatten, Clemens und Domitilla, wurden des Atheismus angeklagt, er hingerichtet, sie auf die 8) Praeter caeteros judaicus ßscus acerbissimc actus est, ad quem dcfercbantur qui yel ut professi judaicum intra urbem gererent yilam, yel decumulala origine imposita genti tributa non pependisse. Es existiren über den ßscus judaicus eine Legion gelehrter Schriften. Sueton, der zwei Classen ConfiScirter unterscheidet, solche, die das Judenthum ungesetzlich bekennen — und solche, die tributa dudaeorum defrandiren, verstehet offenbar darunter Confiscationen von Juden und Proselyten. Den Judenzoll, den Vespasian nach der Tempelzerstörung eingesührt, kennt auch die jüdische Tradition, sogar die bestimmte Summe. אמר ר, יוחנן בן זכאי — לא רציתם לשקול לשמים בקע לגלגלת הרי אתם שוקלים חמשה עשר שקלים במלכות אויביכם (MeäMa Jithro 2.) Aber auch der jüdische Fiseus und die Geldstrafen, sind der jüdischen Tradition nicht nnbekannt und kommen häufig vor unter dem Namen פי סוס זימיא (fiseus %r111Ca)\ mit hebraisirtem Plural מימין זמיות. (An vielen Stellen des Jerusch, und Midrasch.) Die Epispasten (משובים), die zur Zeit Bar Cochebas sich neuerdings der Operation unterworfen, sind ebenfalls auf den von Sueton erwähnten Umstand zu beziehen, daß Viele dadurch sich sehr unkenntlich gemacht haben. Bekannt ist Suetons Anekdote, daß er selbst mit angesehen hat, wie ein neunzigjähriger Greis untersucht wurde, ob er Jude sei.