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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1852-01-01 · Heft 4 (Januar 1852) · p. [Seite]

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
1 (1851-1852)
Issue
Heft 4 (Januar 1852)
Article
Schutzschrift des Josephus Flavius gegen Apion
Date
1852-01-01
Page
[Seite] (sequence 22)
Language
German
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142 Schutzschrist des Joscphus Flavius gegen Apion. die Tapferkeit nicht zu Vergrößerungskriegen sondern zur Treue gegen die Gesetze au. Wir ertragen geduldig andere Verluste: wist uian uns aber zwingen unsere Gesetze zu übertreten, dann führen wir Krieg noch über unsere Kräfte hinaus und dauern ans bis ans die äußersten Unfälle. Und warum sollen wir Anderer /Gesetze nachzuahmcu wünsche!:? Etwa weil wir wahrnchmcn, daß sie von denen für die sie gegeben wurden gehalten werden? Vcrdämmen nicht die Lacedamonier das Gesetz über die uuvermischte Republik und die Veruachläßignng der Ehe«), und die Eleer und Thebaner das über die nunatürliche nnd schändliche Berührung der Männer? Was sie früher für gut und nützlich hielten das wollen sie jetzt, wenn cs nicht schon durch das Leben abgcschasft ist, nicht anerkennen; nnd sie suchen diese Gesetze auszmnerzeu, die meist bei den Griechen in solchem Ansehen standen, daß sie auch bei den Göttern derartige Berührung stattfinden ließen, nnd ihm gemäß auch für Verheirathuugen der Geschwister unter einander eine Entschuldigung auszufinden wußten. 38. Ich unterlasse es für jetzt von den Strafen zu sprechen, durch welche die meisten alten Gesetzgeber dem Schlechten gleichsam Straflosigkeiten einräumten. Auf Ehebruch setzen sie, um gleichsam die Ehe zu untergraben, Geldstrafe: und welche Vorwände geben sie an die Hand der Gotteslästerung, wenn sie ja zur Verantwortlichkeit gezogen wird., abzuleugneuEs wurde bei den Meisten Lasur Vorsorge getroffen, daß man die Gesetze übertreten könne. Nicht so bei uns! Und sind wir auch der Reichthümer, des Staates und anderer Güter beraubt, das Gesetz bleibt für uns unsterblich: nnd kein Jude wie weit er auch vom Vaterlande entfernt sei, und welchen harten Despoten er zu fürchten habe, wird deßhalb aushören das Gesetz zu halten. Hängen wir also den Gesetzen wegen ihrer Trefflichkeit so innig an, so mögen unsere Feinde eingestehen, daß wir die besten Gesetze haben. Vermeinen sie aber daß wir in schlechten Gesetzen ausharren, welche Strafe verdienen sie die bessere Gesetze haben nnd sie dennoch nicht halten? Die Zeit wird als der wahrhafteste Probirstein gehalten, und sic rufe ich an als Zenge der Größe unseres Gesetzgebers nnd der von ihm mitgetheilten Lehre über Gott: denn eine unendliche Zeit ist, ver- 6) In der Lhkurgischcn Geschgebuug fand der Bürger als Individuum nicht Berechtigung, nnd gehörte er blos dem Staate an. Die Kindererzeugung wurde daher nur als StaatSzwcck empfahlen, auf das Eingehen der Ehe aber ein eigentlicher Werth nicht gelegt.

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