Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 1 (1851-1852)
- Issue
- Heft 4 (Januar 1852)
- Article
- Schutzschrift des Josephus Flavius gegen Apion
- Date
- 1852-01-01
- Page
- [Seite] (sequence 20)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 93% known words query
- IRI
…/2829132-2829133-2829138-2851606--00177-2851636- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
- Homer 1× ep/1025156
OCR text
140 Schutzschrist des Jostplins Flavins gegen Apion. ten wohl auch von den unterlegten kalten Allegorien'); aber sie verachteten sie mit Recht und stimmten mit uns über die wahrhafte und angemessene Meinung von Gott überein.. Und Plato hiervoit ausgehend sagt, das; man keinen Dichter in die Republik ausnchmen soll, und er schiebt Homer, den er bekrönen und mit Myrtensäst salben läßt, ans eine anständige Weise bei Seite, daß er nicht die richtige Meinung über Gott durch seine Mythen verderbe. Plato ahmt auch hierin zumeist unserm Gesetzgeber nach, daß er keine Vorschrift so dringend aucmpfichlt als die, die Bürger sollen aste Gesetze sorgfältig erlernen. U>1d er trägt auch Sorge dafür, daß Auswärtige sich nicht mit den Bürgern vermischen, und der Staat nur ans Anhängern der Gesetze bestehe-). Hieran dachte wohl Apollomus nicht, als er uns anklagtc, daß wir Jene die eine andere Meinung über die Gottheit hegen nicht aufuehmcn und uns nicht mit denen vermischen wollen, die einer andern Lebenssitte folgen. Aber dieses ist nicht uns allein eigenthümlich: wir haben es gemein mit allen und;;!gleich mit den berühmtesten Griechen. Die Laccdämonier trieben jeden Freunden ans, und erlaubten keinem Bürger fremde Staaten zu bereisen, sie fürchteten daß hier wie dort den Gesetzen Nachthcil erwachsen könnte. Deren Schroffheit ist jedoch mit Recht zu tadeln, sic gewährten Niemandem daö Bürgerrecht und sogar nicht den Aufenthalt: wir hingegen wollen nicht die Gesetze Anderer, wer aber an den unserigeu theilnehinen will den nehmen wir gern ans: und dieses ist wie ich glaube ein Zeuguiß menschlicher und guter Gesinnung"). 37. Lassen wir die Lacedärnonier. Apvllonius vergaß auch wie sich die Athener, die ihre Stadt für eine allgemeine gelten lassen wollten, in dieser Hinsicht verhielten. Sie bestraften Jene unj) Es hatte sich bet manchen Philosophen das Streben geltend gemacht, die altenMpthen zu allegorisiren. Dieses Streben hatte seinen Ausgangspunkt in Alexandrien. 2) Josephus will hier und im Folgenden Nachweisen, daß wenn der Nellgion oder den Gesetzen durch Ausnahme von Fremden die Gefahr drohet durch fremden Einfluß untergraben oder gar völlig aufgelöst zu werden, die Ans-, schlkeßung nur eine Selbstvcrtheidignng sei. Daß er aber nicht der Undutdsamkeit das Wort reden wollte, ergibt sich leicht aus dem kimstand, daß die so eben aus ihrem Vaterlande vertriebenen Juden doch Duldsamkeit beanspruchen mußten. 3) Für jene Zeit nämlich, wo Proselhtenmacherei noch unbekannt war, die Trennung aber nach Volk und Abstammung um so schroffer hervorirat. In der Lhat sind auch die inof. Gesetze gegen die Fremden die humansten des gan- Zen Alterthums?