Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 1 (1851-1852)
- Issue
- Heft 4 (Januar 1852)
- Article
- Schutzschrift des Josephus Flavius gegen Apion
- Date
- 1852-01-01
- Page
- [Seite] (sequence 17)
- Language
- German
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137 SchuHschnst des JosephuS Flavins gegen Apion. als alle Andern den Tod für die Geseke erdulden. Denn was uns in unseren Einrichtungen (Gesetzen) leicht mtsznfiihren scheint, dursten Andere nicht für leicht halten: Anstrengung, Mäßigkeit im Genüsse der Speisen, nicht nach Lust essen und trinken oder Liebe pflegen oder Luxus treiben: und wieder im Gegeiitheile, nach einem unwandelbaren Gesetze Arbeitslosigkeit beobachten. Und wenn man im Kriege handgemein wird oder den Feind aus einem Uebersalle schlägt, da behalt wohl Niemand eine diätetische Vorschrift im Auge: wir aber freuen uns auch hier dem Gesetze zu gehorchen, und auch hier ein großartiges Beispiel an den Tag zu legen. — Und die Lysimache und die Molone und andere derartige Schriftsteller, verdorbene Sophisten und Verführer der Jugend, schimpfen uns als die verächtlichsten Menschen^) 33. Ich wollte übrigens keilte Untersuchung über die Glaubens- Meinungen Anderer anstellen: unsere Sitte ist, unsere Gesetze zu beobachten und die Anderer nicht anzngreifen. Unser Gesetzgeber verbot uns, die bei Anderen geglaubten (verehrten) Götter weder zu verspotten noch zu beschimpfen, da sie die Benennung ״Gott" tra- <jeu5). Da aber unsere Gegner etwa wahnen konnten, daß sie i» diesem Vergleiche (der mosaischen Gotteslchre mit kn andern Götterlehren) uns überführt haben, so darf nicht geschwiegen werden. Und die folgenden Worte haben doch nicht erst mich zum Urheber, sondern sie sind schon von vielen und sehr berühmten Männern vorgebracht worden. Denn welcher durch Weisheit ausgezeichnete Grieche hat cs nicht an den berühmtesten Dichtern und bewährtejedoch durch die N in stände in denen sich der gesungene und häufig bei den Imvcratorcn verläumdcte JosephuS, sowie die Juden üu Allgemeine» befanden, entschuldigt werden. Auch ist dem Zeitgeiste der seit dem Untergänge der Nepublik sich zur elendesten Kriecherei neigte (inan fühlt sich auch durch Plinius i» seiner Panegyrik grade nicht sehr erbauet, vgl. auch oben S. 84), manche Rechnung zu tragen. — Höchst bcmerkcnswcrth ist noch, daß JosephuS durch dieses sein Verhalte» zu Titus, noch im Mittelaltcr seinen unglücklichen GlaubenSgenossen ein Recht auf den Schuh dcr Kai!er erwarb, und der Rechtstitel der Juden sich hieraus gründete. Sv Schwabenspicgcl L-anLrecht 260: ״Swaz ft gnaden unde rechte; Haut ... . daz er warp im Jvscphus .,. vmbe den kivnig tytvm." vgl. unser» Gerichtlichen Beweis S. ä8". 4) In den Ausgaben beginnt dcr neue st mit diesem Satze, der aber unstreitig zu dieson st gehört. In dem folgende» st gehet JosephuS auf eine» neuen Punkt über. ä) JvsephuS und ebenso Philo beziehen allenthalben Exod. 22, 27 auf Götter, mit dem im Texte angegebenen Grund. Herr Di•. 23. Beer bemerkte uns, daß auch der Sohar diesen st in solcher Beziehung auffaßt. FmiM, Monatsschrift. I. H