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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1852-01-01 · Heft 4 (Januar 1852) · p. [Seite]

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
1 (1851-1852)
Issue
Heft 4 (Januar 1852)
Article
Schutzschrift des Josephus Flavius gegen Apion
Date
1852-01-01
Page
[Seite] (sequence 13)
Language
German
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Schußschrift des Josephus Flavins gegen Avion. 133 Nach einer Leiche soll das Hans und dessen Bewohner gereinigt werden, damit man daraus schließe, wie erst Jener unrein sei, der einen Mord begangen'ss. 27. Der Ehrfurcht vor Eltern räumt das Gesetz die nächste Stelle nach der Ehrfurcht vor Gott ein; und wer die von ihnen empfangenen Wohlthaten nicht vergilt, sondern irgend eine Geringschätzung zeigt, den erwartet Steinigung. Die Jünglinge sollen das Alter ehren; Gott ist das Vorbild des höchsten Alters. — Dem Freunde soll man nichts verbergen, denn dieses ist nicht Freundschaft die nicht Alles anvertrauet; und wenn eine Feindschaft entstehen sollte, so verbietet das Gesetz dessen Veranlassung zu vcrheimlichen ss. — Wenn ein Richter Bestechung annimmt so ist Tod die Strafe. — Wer einen Flehenden dem er Hülfe leisten kann abwcist, ist straffällig. — Was man nicht hinterlegt hat darf man nicht nehmen: Niemand berühre fremdes Gut. — Wenn man borgt sollen nicht Zinsen genommen werden. — Dieses und Anderes dergleichen befestigt unsere gegenseitige Verbindung. 28. Sehr beachtenswert!) ist auch, wie hinsichtlich der Billigkeit gegen Fremde unser Gesetzgeber dachte. Er hat aufs Weiseste vorgesehen, daß wir nicht dem väterlichen Glauben untreu werden; wir sollen ihn aber auch nicht Jenen die an ihm Theil haben wollen (feindlich) vorenthaltcn. Wer also freiwillig herbeikommt um nach unscrn Gesetzen zu leben, der wird freundlich ausgenommen; denn die Verwandtschaft bestehet nach dem Gesetzgeber nicht in der Abstammung allein, sondern in'der Wahl des Lebenswandels. Wer aber nur sich äußerlich nähert, den wollte er nicht mit uns sich vermischen lassen 2). 29. Er schrieb auch Anderes vor, das hier angeführt werden muß. Jedem Arinen soll man Feuer, Wasser und Nahrung reichen und den Weg zeigen 2). — An einem Unbeerdigtcn darf man nicht 9) Eine weit schönere symbolische Deutung vgl. 8t. Aaron Halcwt Levit. 21♦ (Scfcr rincliitmcü). 1) Vgl. Levit. 19, 17 ff. 2) Vielleicht zielt JosephnS mit Letzterm aus den גר חושב d. i. der Proselyt der nur die sog. sieben noachidischen Gebote annimmt. Das Judenthum liebt aber überhaupt nicht Proselytermacherei, und gehet nicht darauf eins sein Reich, und sei es auch nur nominell, zu vergrößern. Das Judenthum verlangt von dem in seinen Schoß UebertreLenden innere Ueberzmgung, und es wird daher vor der Aufnahme geforscht, ob nicht äußere Rücksichten den Uebertritt veranlassen, vgl. 5<ümmc>t 47. 3) So wird bei den Alten das Almosen bezeichnet.

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