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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1852-01-01 · Heft 4 (Januar 1852) · p. [Seite]

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
1 (1851-1852)
Issue
Heft 4 (Januar 1852)
Article
Schutzschrift des Josephus Flavius gegen Apion
Date
1852-01-01
Page
[Seite] (sequence 11)
Language
German
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Schuhschrist des Joseph ns Flavins gegen Apion. 431 wir es unö vorstelle». Wir schauen seine Werke: Licht, Himmel, Erde, Sonnennd Mond, Wasser, dieThiere nach ihren Erzeugungen, die Früchte nach ihrem Wachsthum. Dieses machte Gott nicht mit Händen, nicht mit Mühen, und nicht der Mithclser bedürftig, sondern Gott wollte das Treffliche, und so entstand Alles tresslich. Ihm nun sollen Alle gehorchen, ihm dienen indem sie Tugend üben: denn der Gottesdienst dieser Art ist der heiligste." 23. Der Eine Gott hat Einen Tempel: eine freundliche Vcrbindnng des Aehnlichen. Und der Tempel ist für Alle gemeinschastlich, so wie sie einen gemeinschaftlichen Gott haben. Hier dienen mm immerwährend die Priester, an deren Spitze der an Geburt älteste stehet. Dieser bringt mit den Mitpriestcrn Opfer zu Gott, überwacht die Gesetze, urthcilt in zweifelhaften Fällen, bestraft die des Unrechtes Uebersnhrten. Wer ihm nicht gehorcht der ist straffällig, als hätte er gegen Gott selbst gcfrevelt^). — Wir bringen Opfer: aber nicht daß wir uns dabei sättigen und berauschen 1 2 3); dieses wird vor Gott verworfen und würde nur als Handhabe für Ausschweifung und Verschwendung dienen: sondern wir bringen sie mit Mäßigkeit und Anstand, denn beim Opfer bedarf cs zumeist der Mäßigkeit. — Und bei dem Opfern müssen wir zuerst für das allgemeine Wohl beten, daun für das eigene; denn wir sind da für das Allgemeine, und wer dieses dem eigenen Wohl vorziehet der ist.zumeist von Gott geliebt?) — Die Anrufung Gottes durch Gebet und Flehen sei aber nicht, daß er uns Gutes erzeuge: dieses gibt er uns von selbst und theilt es Allen mit, sondern daß wir es mögen geziemend annehmcn und bewahren. — Das Gesetz bestimmt auch Reinigungen bei den Opfern: so nach einer Leiche, nach einem Beischlafe, und in anderen Fällen die hier zu beschreiben zu weitläusig wäre. — Dieses ist also bei uns die Lehre über Gott und seinen Dienst: und dieses zugleich!das!Gesetz. 24. Ueber die Ehe Folgendes. Das Gesetz kennt nur die natürliche Verbindung mit der Frau, und diese soll eingegangen werden um Kinder zu zeugen. Die Berührung mit Männlichem verabscheut es, und bestraft sie mit Tode. — Und bei der Heirath soll nicht das Heirathsgnt leiten, und es soll nicht durch gewalt- 1) Vgl. Deuteron. 17, 11. 2) Eine Anspielung auf die heidnischen Opfcrmale. vgl. ausführlich lei Philo de Cherubim 27. 28. 3) Wie bekannt bildet dieses die Grundlage aller jüd. Gebete: für ganz Israel, dann erst für das besondere Bedürfnis) des Betenden.

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