Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 1 (1851-1852)
- Issue
- Heft 4 (Januar 1852)
- Article
- Schutzschrift des Josephus Flavius gegen Apion
- Date
- 1852-01-01
- Page
- [Seite] (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
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130 Schntzschnst des Joscphuö Flavins gegen Avion. von jeher gegebenen Gesetzen zuwider wäre. Und dieses ist gewiß ein Zeugnis; für die Trefflichkeit des Gesetzes: nur da wo diese fehlt bedarf es wie die Erfahrung lehrt, der Verbesserung. Wir aber glauben daß das Gesetz von Anfang an nach Gottes Nathschluß gegeben worden fei, und cs wäre srevlcrisch cs nicht zu halten. Was könnte man daran ändern, oder was Trefflicheres erfinden, oder waö von Anderen als besser hernberbringc»? Vielleicht etwa die ganze Staatseinrichtung (Gesetzgebung)? Aber konnte eine bessere und gerechtere gefunden werden als die, die Gott an die Spitze als Leiter des Ganzen stellt, die Priester mit der Sorge für das Wichtige des Allgemeinen beauftragte, und dem Hohenpriester die Aufsicht über die anderen Priester anvertrauete? Und der Gesetzgeber ertheilte diese Wurde nicht Jenen die im zufälligen Besitze von Neichthum und anderen Glücksgütcrn, sondern die sich durch Wort und Weisheit vor Anderen auszeichneten, diesen übergab er zumeist den Dienst bei Gott. Und sie sollen die strengste Sorge für das Gesetz und die anderen Einrichtungen tragen: sie sind bestellt als Anfschcr des Ganzen, Richter in zweifelhaften Fällen und Dcstrafer der Schuldigen"). 22. Welche Einrichtung könnte mm heiliger sein als diese, welche Verehrung mehr der Gottheit angemessen? Das ganze Volk angeleitet zur Gottesfurcht, die Priester mit der genauen Sorgfalt betrauet, und die ganze Staatseinrichtuug gleichsam eine Neligionsweihe bildend! Denn was Fremde (Heiden) auch nur für einige Tage nicht zu beobachten vermögen, die sogenannten religiösen Feier und Mysterien, halten wir mit vieler Freude und unverändertem Willen durch alle Ewigkeit. Und welches die Vorschriften und Verbote sind? Einfach und erhaben. Die erste Vorschrift handelt von Gott und spricht: ״Gott umfaßt als vollkommen und selig das Ganze: er genügt sich und dem All, ist Anfang Mitte und Ende des Tanzen, sichtbar in seinen Werken und Wohlthaten, erhabener als Alles was da ist, nach seinem Wesen und seiner Größe uns unerkennbar. Jede Materie sei sie auch noch so trefflich, sie ist wcrthlos soll sie sein Bild darstellen: und jede Kunst sie hört cs auf zu sein, gehet sie daran eine Nachahmung von ihm wicderzngeben. Ein Aehnlichcs sehen wir nicht, noch begreifen wir cs, noch dürfen g) Josephus, der selbst Priester war, zeigt allenthalben eine Vorliebe für diesen Stand, und faßt ihn auf, wie er sein sollte, vgl. Levit. 10, 10. 11.