Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 1 (1851-1852)
- Issue
- Heft 4 (Januar 1852)
- Article
- Schutzschrift des Josephus Flavius gegen Apion
- Date
- 1852-01-01
- Page
- [Seite] (sequence 7)
- Language
- German
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Schutzschrift des JostphaS FlaviuS gegen Apion. J27 auf: Gott ist die Herrschaft und Macht übergeben, auf ihn sollen Alle hiuschancn als den Urheber alles Guten das der ganzen Menschheit wie dem Einzelnen zn Theil wird, und zn ihm sollen sie sich in Unglück mit ihrem Gebete wenden. Seiner Kenntniß entgehet nichts, weder was Jemand thnt noch was er in seinem Inneru denkt. Er selbst ist nnentstandeir und unveränderlich in ewiger Zeit: er überragt an Trefflichkeit jede menschliche Vorstellung, ist uns nur durch seine Macht bekannt, seinem Wesen nach unerforschlich-Z. Ich will jetzt nicht darauf cingehen, daß die Weisesten bei den Griechen die so über Gott dachten, durch ihn (MoseS) der ihnen voranging, belehrt wurden, sondern nur hervorheben, daß sie vielfach bezeugen, dieser Begriff sei der Natur und Größe Gottes würdig und angemessen"). Pythagoras, Auaxagoras, Plato, die aufihm folgenden Stoiker und üherhaupt fast alle Philosophen die über die Natur Gottes dachten, sprachen sich so ans. Aber sie philosophirten nur mit Wenigen, und wagten nicht dem in anderen Meinungen befangenen Volke die wahre Lehre initzntheilen: unser Gesetzgeber aber, Eines in Ansfnhrvng und Gesetz (Lehre), brachte diesen Glaubei! an Gott nicht nur seinen Zeitgenossen bei, sondern pflanzte ihn auch als unwandelbar in die Gemüthcr der spätesten Nachkommen. Und dieses gelang ihm, weil er durch daS Treffliche seiner Gesetz- 5) Der Begriff der Theokratie ist von Vielen, und besonders von I. D. Michaelis in dessen mos. Recht mißverstanden worden. Michaelis faßte die Theokratie in dem Sinne auf, daß Gott der unmittelbare Herrscher sei, alle Staatsangelegenheiten, Krieg und Frieden u. s. w. von thm verwaltet werden, und er gleichsam den Dirigenten des Staates bilde. Diesen Jrrthum theilt auch in gewisser Hinsicht Mendelssohn in seinem Jerusalem. Iosephus drückt aber ganz Anderes mit der Benennung Theokratie <utö: nicht eine Beziehung zur Staatsverwaltung sondern zum Menschen: Gott herrscht über den Mensehen, von ihm kommt Alles und ihm ist Alles anheimzustellcn; die Theokratie ist nach Iosephus ein homogener Begriff mit Gottes Leitung und Vorsehung. Was bei Iosephus moralisch haben die Spätern materiell aufgefaßt, vgl. auch unfern Gerichtlichen Beweis S. 8 ff. 6) Das Streben die griechischen Philosophen zu Schülern der mos. Lehre zu machen, zeigt sich auch häufig bei den Kirchenvätern, und tritt bei ihnen besonders hinsichtlich Plato's hervor, der von Simon dem Frommen belehrt worden sein soll. Iosephus selbst ist es jedoch weniger darum zu tbun, die mosaische Lehre als die Quelle auszugeben aus der die griechischen Philosophen geschöpft, als vielmehr wie S. 122 bemerkt wurde, durch die Meinungen dieser Philosopheil den mos. GotteSbegriff als eine reine würdige Lehre den Gegnern gegenüber darzustelten. Daß übrigens der Platonische, dem Pantheismus sich nähernde Idealismus weit von dem concreten mosaischen Gotteöbegriffe abstehe dürste bei tieferm Eingehen kaum in Abrede zu stellen sein.