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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1852-01-01 · Heft 4 (Januar 1852) · p. [Seite]

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
1 (1851-1852)
Issue
Heft 4 (Januar 1852)
Article
Schutzschrift des Josephus Flavius gegen Apion
Date
1852-01-01
Page
[Seite] (sequence 6)
Language
German
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126 Schutzscheist des Josephus Flavius gegen Apion. Beispiel der Ungesetzlichkeit gebend, da hielt er, obschon er aus diesem Punkte der Gewalt stand, cs im Gegenthcilc für seine Pflicht, dem Volke ein Bild der Gottesfurcht und der Liebe für dasselbe zu zeigen: er glaubte auf diese Weise am besten darzuthun von welchem Geiste er beseelt sei, und das Wohl Jener die ihn als Führer gewählt aufs Dauerhafteste zu sichern. So groß war er in Gesinnung und Handlung; und darum halten wir ihn mit Recht für einen göttlichen Führer und Nathgeber. Er hatte bei sich die Ueberzengnng daß er nach Gsttcö Rath Alles thne und beschließe: und diese Meinung glaubte er vor Allem dem Volke beibringen zu müssen, damit es überzeugt, Gott überwache cs, nie in Sunde verfalle * * * 4). Unser Gesetzgeber war also demnach nicht, wie ihn die Schmäher ungerechter Weise anSgeben, ein Gancklcr oder Verführer, sondern wie die Griechen rühmen daß Minos und andere Gesetzgeber nach ihm gewesen seien. Sie stellten nämlich ihre Gesetze den Göttern unter, und so sagte Minos, daß seine Gesetze auf Apollo und das Orakel zu Delphi zurück zu beziehen seien: diese Gesetzgeber mochten in der That Solches glauben, oder thaten sie es um den Gesetzen besser Eigaug zu verschaffen. Wer aber die vollkommensten Gesetze gegeben und das Nichtigste über den Glauben an Gott gebracht, mag aus einer Vergleichung dieser Gesetze benrtheilk werden. Und so ist cs an der Zeit von diesen zu sprechen. Sitten und Gesetze sind nach ihren Einzelnheiten unendlich unter den Menschen verschiede»: daher ist Folgendes übersichtlich hervorzuhkben. Manche haben Einem Herrscher, Andere einigen Wenigen, Andere dem Volke die Macht des Staates anvertrauct (Monarchie, Oligarchie, Demokratie). Uliser Gesetzgeber sah von allen diesen Formen ab. Er stellte den Staat als — wenn mau der Sprache Gewalt anihuend sich des Ausdruckes bedienen darf—T heokratie?>) Eigentlich: ״sie gewöhnen die Völker daran ungesetzlich zu leben durch ihr Beispiel nämlich, da sie auf ungesetzlichem Wege die Macht an sich reißen. Josephus spielt unwillkürlich auf die damaligen Zustände der römischen Welt an. 4) Josephus sucht hier die Offenbarung auf eine Begeisterung zurückzuführen, und sie gleichsam als nicht übernatürlich darzustellen. Dieses Streben die Wunder der h. Schrift als natürlich zu erklären zeigt sich auch in seines AlLerthümern, die er zwarfür griechische und römische Leser schrieb; es wird ihm aber dennoch mit Recht der Vorwurf der Entstellung der Schrift gemacht. Hier dürfte ihn dieser Vorwurf aus dein oben S. 122 angegebenen Grund we- Niger treffen; auch zeigt der weitere Verfolg, daß Josephus den Gedanken der übernatürlichen Offenbarung festhielt, und von der Annahme der Begeisterung ausging uln bei der Offenbarung anzulangen.

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