Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 1 (1851-1852)
- Issue
- Heft 4 (Januar 1852)
- Article
- Schutzschrift des Josephus Flavius gegen Apion
- Date
- 1852-01-01
- Page
- [Seite] (sequence 2)
- Language
- German
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122 Schutzschrist des Josephus Flavins gegen Apion. gestanden, und die Gegner hätten nicht ermangelt, eine solche Angabe, für die im Heidenthum sich kein Vorbild fand, lächerlich zu machen. Josephus mußte, so wie er im ersten Buche dieser Apologie die Schmäher aus griechischen Autoren selbst überführte, so auch den Angriff ans Gefetzgeber und Gesetze dadurch znrückweisen, daß er den Feind mit seinen eigenen Waffen schlug, die gemachten Vorwürfe als eben soviele, gegen die bei den Gegnern am meisten geachteten Gesetzgeber und Gesetze geschleuderten Anklagen darstellie. Er läßt Moses als einen Mann erscheinen, der sich von Gott begeistert hält, und in dieser Begeisterung die Gesetze ertheilt; auch Minos, Lykurg u. A. verkündeten ihre Gesetzgebnngen als durch die Gottheit eingegeben:, also trifft den Vorwurf des Betruges nicht Moses allein. Es wird aber dann nachgewiesen, daß bei Moses nicht Betrug obgewaltet habe, sondern er wirklich von der Gottheit inspirirt gewesen. Moses stellt Gott an die Spitze des Gesetzes und will, daß das ganze Leben von Gott durchdrungen sein, ihm allein durch Tugend angehöre und ihm Alles anheimstelle, denn die göttliche Vorsehung wacht nach dieser Lehre über Alles. Eine von solchem Geiste durchwehete Gesetzgebung trägt das Zeichen ihrer Göttlichkeit an sich, sowie auch Moses durch sein eigenes Leben sich als einen göttlichen Mann bewährte. — Und was den von Moses ausgestellten GotLesbegriff betrifft, so theilen ihn auch die Weisen unter den Griechen. Der Vernunftlosigkeit und Böswilligkeit der Gegner gegenüber mußte Josephus Plato u. A. als Beweise anführen, daß der reine Gottesbegriff der Inden nicht verwerflich sei! Und mm bezeichnet Josephus diesen Gottesbegriff in einer Weise, die unübertreffbar an Erhabenheit und großartiger Darstellung ein treffliches Zeuguiß ablegt, auf welcher Höhe das religiöse Bewußtsein bei den. Juden jener Zeit sich befand, und mit welcher Klarheit der Begriff der Einheit und Allmacht Gortes, sowie das Eigentliche der Gottesverehrung erfaßt wurdet. Josephus gehet hierauf zu den einzelnen Gesetzen über, und weiset an ihnen den zugleich gerechten und milden Geist dieser Gesetzgebung nach. Er bleibt jedoch nicht bei der mosaischen Gesetzgebung, d. i. so wie sie sich im Pentateuch findet, stehen, sondern er beschreibt das Jndenthnm seiner Zeit. Auch führt er für Manches Todesstrafe an, worauf das Gesetz nicht diese Strafe ansspricht: er will nur andeuten, daß die Nebertretung sehr verpönt und des Todes würdig sei. — Und diese Gesetze haben die Juden stets beobachtet: sie wachsen mit ihnen auf, finden in ihnen die Normen für und durch das ganze Leben: und in ihnen liegt das Band der beneideten und zugleich angeseindeten Einigkeit der Juden.— 2) Diese Darstellung ist S. 130. 131 durch hineingeschobene Zeilen hervorgehoben.