Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 83 (1939)
- Issue
- Heft 1 (Januar 1939)
- Article
- Der literarische Kampf um die Emanzipation in den Jahren 1816-1819
- Date
- 1939-01-01
- Page
- Seite 653 (sequence 9)
- Language
- German
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Der literarische Kampf um die Emanzipation in den Jahren 1810-1819 658 deutsche Burgerrecht£C, das im Jahre 1816 erschien. Riihs, ein Schiiler der Gottinger Historiker Meiners, Sartorius und Heeren und ein Anhanger Arndts, bekåmpfte als Gegner der Aufklarung und des absolutistischen, seelenvertauschenden, experimentierenden, kompensierenden und mechanistischen Staates zwei Grundgedanken des 18. Jalirhunderts: den Humanitåts- und Gleichheitswahn des Rationalismus und den be volkerungspolitischen Gedanken des Merkantilisnras. Ganz im Sinne Fichtes und Adam Mullers lag fur ihn die GroBe eines Volkes nicht in seiner Zahl, seiner Betriebsamkeit und seinem GewerbefleiB, sondern nur im Geiste, der es belebe, es vereinige und die einzelnen zu einem unlosbaren Ganzen aneinanderkette. Nicht das Materielle gebe den Ausschlag, sondern das Ideelle: der Glaube an Gott, die Bereitwilligkeit auf irdische Guter zu verzichten und selbst das Leben den Forderungen des Gemiites zum Opfer zu bringen. Ein Volk konne zu einem Ganzen nur werden durch die gleiche Art der ÅuBerung, der Gesinnung, der Sprache, des Glaubens und durch die Anhanglichkeit an seine Verfassung. Einem Fremden konne man die Aufnahme in diese Volksgemeinschaft nicht versagen, man durfe sie ihm aber nur gewahren, wenn er sich ihr ganz hingebe und vollig mit ihr verschmelze. Diese Bedingung bildet, im Sinne von Riihs, fur die Aufnahme der Juden ein groBes Hindernis, Denn die Juden bildeten selbst eine Nation. Sie seien durch Abstammung, Gesinnung, Pflicht, Glauben, Sprache und Neigung mit ihren Glaubensgenossen auf der ganzen Erde inniger verbunden als mit dem Volke, mit dem sie zusammenlebten. Die Juden bildeten aber nicht nur eine Nation, sondern zugleich einen Staat, dessen Grundgesetze die der jiidischen Religion und dessen Regierung die vom Volk aufs hochste verehrten Rabbiner seien. Diese Tatsache der nationalen und staatlichen Sonderbildung, der streng aristokratischen Verfassung und des Glaubens an die Auserwahltheit verhindere eine Verschmelzung des judischen Volkes mit dem deutschen: denn man konne unmoglich Burger des judi-