Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 83 (1939)
- Issue
- Heft 1 (Januar 1939)
- Article
- Religionsphilosophie und Religion
- Date
- 1939-01-01
- Page
- Seite 578 (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
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578 Max Israel Wiener barten Gesetzes. Ihm wissen sie sich untertan, ihm suchen sie auch einen Platz in der eigenen Lehre zu verschaffen. Freilich sehen wir, wie schwierig es zumeist war, die tatsächliche Vorherrschaft des Gesetzes mit dem auszugleichen, was ihrem Herzen am teuersten ist. Der Mensch ist für sie Mensch der Erkenntnis. Wird die Vernünft ursprünglich vor allem als Werkzeug gebraucht, Um die jüdische Wahrheit gegen Einsprüche von außen her zu sichern, so wird beim Übergang von der kalamistischen zur neuplatonischaristotelischen Reihe das theoretische Denken zum Selbstzweck ansgerufen. Der Rationalismus der Klärung Und Erklärung bekommt eine neue Färbung. Religion haben, in rechter Haltung Gott Und den göttlichen Dingen gegenüberstehen, bedeutet nunmehr das Richtige in richtiger Weise von Gott Und den göttlichen Dingen zu wissen. Es ist keine Rede davon, daß Religion in Wissenschaft aufgeht, daß ihr Inhalt säkularisiert wird, sondern die Erkenntnismühung wird Umgekehrt in die Religion eingeschmolzen. Nach ihnen gebietet die Tora als das vorzüglichste allen anderen zugrunde liegende Gebot, nach Gotteserkenntnis im Sinn wissenschaftlich stichhaltiger Forschung zu streben. Diese merkwürdige Auslegung ist nur aus einem Gemüte verständlich, für das inbrünstiges Suchen nach klarer heller Wahrheit um die höchsten Dinge Quellpunkt alles inneren Lebens ist. Eine merkwürdige Wechselwirkung strahlt hier aus. Der Mensch kann sich Gott nicht anders nahen wie in unermüdlicher Arbeit des Denkens. Und dieses Denken selber, der Weg zUm Höchsten, wird durch das erhabene Ziel, dem es zustrebt, selber geheiligt; der Inhalt der Erkenntnis hebt ihre Akte in einen geweihten Bezirk empor. Wird so die Kontemplation über die Praxis der Gebotsausführung erhöht, so ergibt sich notwendig, daß sich das Subjekt dieser Frömmigkeit wandelt. Die voluntaristische Auffassung vom Menschen ist von Haus aus darauf gerichtet, den Einzelnen in die Gemeinschaft hineinzustellen, die ja dem Willen als festes Handlungsziel vorschwebt. Die jüdische Gesetzeslehre kennt auch für das Handeln in bezUg auf Gott nur das Gottesvolk und seine Kin-