Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 83 (1939)
- Issue
- Heft 1 (Januar 1939)
- Article
- Religionsphilosophie und Religion
- Date
- 1939-01-01
- Page
- Seite 575 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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Religionsphilosophie und Religion 575 Aber von vornherein auf universal menschliches Denken schlecht״ hin eingestellt, bleibt jene mehr geneigt, in der Israel zuteil gewordenen Verkündigung eine herrliche Gelegenheit für Wahrheitsfindung schlechthin zu erblicken. Sie ist weitherziger als die Gruppe der vor allem Gläubigen; sie kann die Weisen und Frommen aller Zeiten, Völker und Religionen mit gutem Gewissen an der Norm der Wahrheit messen und vielleicht sogar in unsichtbarem Bunde vereinigen. Den anderen gilt das eigene Volk als wunderbarste Schöpfung der Offenbarung. Nur über dieses Volk, über die Stellung, die ihm von Gott selber innerhalb des Kreises der Nationen zugewiesen, können sie den Weg zur Menschheit finden. Tief brennt in ihnen die Leidenschaft für das Eigene. Aber wir wollen bei der für den Geist der religionsphilosophisehen Gläubigkeit charakteristischen Hauptgruppe bleiben. In der Auszeichnung des wissenschaftlichen Denkens als der vornehmsten menschlichen Fähigkeit vollzieht sich hier eine folgenreiche Ent־ femung von der rabbinisch-religiösen Haltung. Die Gesinnung der rabbinischen Gesetzesreligion ist im strengen Sinn auf die Gemeinschaft gerichtet. Daß das Gesetz dem ganzen Volk am Sinai geoffenbart ward, ist nicht bloß Bürgschaft untrüglicher Echtheit des durch die Überlieferung hindurchgetragenen Gotteswortes, sondern besagt zugleich die Einsetzung dieses Volkes in seiner Gesamtheit als Träger des von Gott gewollten Lebens. Das Religionsvolk hat sich in der Erfüllung des Gottesgesetzes zu bewähren. Ein großer Teil der Vorschriften, die auf Opfer, das Heilige Land, Zivil- und Strafrecht bezogenen, bekam so seinen ausschließlichen Sinn. Aber alles, was man erfüllte, die Tefillin und Feiertage, festgesetztes Gebet und Gelübde, Speisevorschrift und Omerzählung, ist als persönlich individuelle Hingebung undenkbar und gewinnt nur im Rahmen klaren Gemeinschaftsbewußtseins Bedeutung. Andacht und Willigkeit des Herzens sind gewiß nicht Sache der Sippe, auch nicht juristischer Regelung. Indem Gehorsam aus Überzeugung gefordert wird, empfängt der Vollzug des Gesetzes seine Verankerung im Herzen der Persönlichkeit. Aber das geschieht nur, weil diese Persönlichkeit der entscheidenden Tatsache erschlossen wird, daß