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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1939-01-01 · Heft 1 (Januar 1939) · p. Seite 570

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
83 (1939)
Issue
Heft 1 (Januar 1939)
Article
Religionsphilosophie und Religion
Date
1939-01-01
Page
Seite 570 (sequence 3)
Language
German
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IRI
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570 Mas; Israel Wiener Dasein und Wesen Gottes und der Einrichtung des Kosmos. Mochte man im zweiten Fall es der menschlichen Geisteskraft Zutrauen, von sich aus zur Wahrheit vorzudringen Und fand man den Erfolg dieser Wahrheit im recht gedeuteten Gotteswort bestätigt, so konnte das Geschichtsbewußtsein doch nur und ausschließlich auf dem Glauben an die Offenbarung beruhen. Beweise für Weltschöpfung und Einzigkeit Gottes gab die Vernunft dem Forschenden an die Hand, der in der Heiligen Schrift die gleichen Gegenstände wiederfand. Hier liefen Bibel und Spekulation einander parallel. Das Ereignis vom Sinai aber und die Verpflichtung gerade und lediglich Israels auf das Gesetz, das ließ sich vielleicht nachträglich als sinnvolles Faktum innerhalb der vom persönlichen Gott geleiteten Weltgeschichte aufweisen, aber es wird doch nicht begrifflich konstruierbar wie ein Satz von metaphysischer Allgemeingültigkeit. Die dem Judentum Und seiner Religion wesenhafte Einmaligkeit konnte von der Ratio nicht verschlungen werden. Hier liegt eine Haltung vor, die in der christlichen und auch islamischen Scholastik kein Seitenstück hat. Die unmittelbar ins Leben tretende Folge des jüdischen Sonderseins ist das Dasein ,,unter dem Joch der Gebote'c. Große Mühe wird darauf verwendet, ihre Undurchdringlichkeit aufzuschmelzen, durch Nachspürung der göttlichen Motive, die ,,Gründe der Geboteu aufzudecken. Äußerster Vernunftglaube meint der anscheinenden Undurchsichtigkeit der Ritual- und Sakralvorschriften Herr zu werden, durch Rückgriff auf religionsgeschichtliche, allgemeinpsychologische und pädagogische Einsichten das Dunkel zu erhellen, da Gottes gesetzgebender Wille grundsätzlich einleuchte. Aber vermag auch der Mensch ahnend den Wegen des göttlichen Gesetzgebers nachzugehen, das Gesetz behält seine verpflichtende Kraft stets von der überirdischen Autorität her. Es darf nicht gewandelt noch weniger abgeschafft werden, es ist im unscheinbarsten wie im gewichtigsten mit der gleichen Treue zu hüten. Es behält seine Geltung, auch wenn offensichtlich die Bedingungen wegfallen, die einst zu seiner Einsetzung geführt haben. Der Vernunfteinsicht wird keinerlei revolutionäre praktische Befugnis zugestanden. Denn

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