Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 83 (1939)
- Issue
- Heft 1 (Januar 1939)
- Article
- Zur neueren Geschichte der jüdischen Autonomie
- Date
- 1939-01-01
- Page
- Seite 526 (sequence 18)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 94% known words query
- IRI
…/2829132-2830039-2830041-2850804--56217-2851376- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
526 Kurt Israel Stillschweig zu denken. Der neue Minister, ״ohne Wissen und Zustimmung“ der inzwischen gebildeten jüdisch-autonomen Organe69 nominiert70, wurde von einem Teil der jüdischen Parteien nicht anerkannt. Auch seinem Nachfolger (Krasny), in dessen Amtszeit ein Statut über die Gemeindeselbstverwaltung in Kraft trat71, war ein ahnliches Los beschieden. Vor allem aber verwandelt sich nun die Ukraine in den Schauplatz eines erbitterten Krieges (ab März 1919). Bolschewisten, Ukrainer, ehemalige zaristische Heerführer und halbmilitärische Gruppen bekämpfen sich gegenseitig. Bald hat das Direktorium nur noch Teile von Podolien und Wolhynien in der Hand. In den übrigen Gebieten herrschen abwechselnd die neuen großrussischen Machthaber, die Truppen des Generals Denikin oder irreguläre Formationen. Chaos bricht über das Land herein, Pogrome dezimieren seine Judenschaft. Die schließliche Vernichtung der jungen ukrainischen Freiheit führte auch zum definitiven Untergang des jüdischen Generalsekretariats. D I. Außer dem jüdischen Ministerium hat sich während der Weltkriegsepoche in der Ukraine ein Normenkomplex entwickelt, der seinem Wesen nach eine Fortbildung des ,,Statuts“ für die Vizesekretariate72 darstellt. Wir erinnern uns, daß jenes Statut ״alle Rechte und Pflichten des Generalsekretärs für Volksbildung“ auf die Minderheitssekretäre delegiert hatte73. Hierin, so bemerkt Silberfarb zutreffend, war im Kern ״das Prinzip der kulturellen Autonomie enthalten“74 — ein Prinzip, das von der ukrainischen Gesetzgebung weiter ausgebaut wurde. Das nationalpolitische Programm, nach dem die Gesetzgebung arbeiten sollte, war in der Unabhängigkeitsproklamation, dem ״dritten Universal“ aufgestellt75. Es sah ״für das russische, jüdi- 69 Über diese s. S. 529f. — 70 ygL JR 1919j 93. 71 Hierüber s. S. 530. 72 Vgl. S. 523 f. — 73 Vgl. S. 524. 74 Silberfarb S. 17; vgl. meine Arbeit ״die Juden Osteuropas“ usw. S. 153f. 76 Vgl. S. 524 A. 65.