Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 83 (1939)
- Issue
- Heft 1 (Januar 1939)
- Article
- Zur neueren Geschichte der jüdischen Autonomie
- Date
- 1939-01-01
- Page
- Seite 525 (sequence 17)
- Language
- German
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Zur neueren Geschichte der jüdischen Autonomie 525 irgendwelcher Petersburger Instanzen konnte danach keine Rede mehr sein. V. Eine politisch wirksame Amtstätigkeit des jüdischen Generalsekretärs erwies sich jedoch bald als nahezu unmöglich. Nach der Unabhängigkeitserklärung besetzten die Bolschewisten Teile des Landes. In Charkow wurde eine Räteregierung ausgerufen. Erst im März 1918 konnten ukrainische Truppen wieder in Kiew einziehen. Inzwischen hatten die Spannungen zwischen Juden und Ukrainern zugenommen. Die tatsächliche Regierungsgewalt lag bei den Führern der ukrainischen Armee. Da Silberfarb an den Militärbefehlshabern keinen genügenden Rückhalt zu haben glaubte, legte er am 16. Januar 1918 sein Amt nieder. Das jüdisehe G-eneralsekretariat war damit zwar nicht formell aufgehoben. Es wurde einige Zeit später wieder besetzt (Nachfolger von Silberfärb war W. Latzkv). Aber im April wurde die bisherige ukrainische Regierung durch den Kosakengeneral Skoropadsky gestürzt, dessen Kabinett am 17. Mai 1918 den Beschluß faßte, alle ,,Ministerien für nationale Angelegenheiten abzuschaffen“66. Damit war das Schicksal des jüdischen Generalsekretariats ebenfalls besiegelt. Auch der jüdische Nationalrat wurde aufgelöst67. Die Regierung Skoropadsky konnte sich nur bis Ende 1918 halten. Dann trat an ihre Stelle ein ,,Direktorium“, das am 10. Dezember 1918 eine ,,provisorische Abteilung für die besonderen Minderheitsangelegenheiten“ schuf, am gleichen Tage die Wiedererrichtung der nationalen Ministerien beschloß68 und im Januar 1919 den Poale Zionisten Rewutzky als jüdischen Generalsekretär berief. Aber an eine politisch wirksame Arbeit war auch jetzt kaum Czernin namens des Vieribundes in Brest-Litowsk ״die ukrainische Delegation als selbständige Delegation und als bevollmächtigte Vertretung der selbständigen ukrainischen Volksrenublik an“ (TJK 1918, Nr. 4/5 S. 5). Am 9. Februar 1918 schloß die Ukraine einen separaten Friedens vertrag mit den Zentralmächten. 66 JE, 1918, S. 208. — 67 Vgl. JE 1918, S. 258. 68 Documents sur les pogromes en Ukraine et 1’assassinat de Simon Petlura, Paris 1927, S. 28.