Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 83 (1939)
- Issue
- Heft 1 (Januar 1939)
- Article
- Zur neueren Geschichte der jüdischen Autonomie
- Date
- 1939-01-01
- Page
- Seite 524 (sequence 16)
- Language
- German
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524 Kurt Israel Stillschweig Bestimmungen der ״Instruktion"‘ rezipiert. Aber das Statut ergänzte diese Vorschriften. Insbesondere sah es vor, daß die Vize- Sekretäre sich zwar grundsätzlich an den Sitzungen des General- Sekretariats nur ״mit einem Beratungsrecht beteiligen"", in ״den Angelegenheiten, die ihre Nation angehen"", sollten sie jedoch auch das ״Recht zu stimmen“ haben (§ 8). Außerdem sollten lokale Kommissare als Gehilfen des Vizesekretärs fungieren (§15). Vor allem substantiierte das Statut die Kompetenz der Vizesekretäre näher. Es übertrug ihnen gewisse Befugnisse der Gouvernementsbehörden63 und ermächtigte den jüdischen Vizesekretär, ״Ordnung und Reformen in der Tätigkeit der jüdischen Gemeinden"" zu schaffen (§ 7). Auch sollte jeder Vizesekretär für das Bildungswesen seiner Minderheit zuständig sein, also ״die Maßnahmen, die die Volksbildung der betreffenden nationalen Minder־ heit angehen, ausarbeiten und verwirklichen, die Bildungstätigkeit leiten und dafür sorgen, daß sie ordentlich vor sich geht‘‘. Zu diesem Zweck delegierte das Statut an die Vizesekretäre ״alle Rechte und Pflichten des Generalsekretärs für Volksbildung"", dem hiernach in Minderheitsangelegenheiten nur eine ״allgemeine Kontrolle"" verblieb (§ 6 c). Zu einer Bestätigung dieses Statuts durch die russischen Zentralinstanzen ist es nicht mehr gekommen. Denn bald wurden die drei Minderheitssekretariate in Generalsekretariate umgewandelt. Damit waren die ״Instruktion"" und das ״Statut"", die die Stellung von bloßen Vizesekretären regeln sollten, ohnehin obsolet geworden64. Mittlerweile hatten sich aber auch die allgemeinen politischen Verhältnisse grundlegend verändert. In Petersburg war der bolschewistische Terror ausgebrochen. Kiew antwortete hierauf mit der Unabhängigkeitserklärung65. Von einem Bestätigungsrecht 63 Über deren Befugnisse s Engelmann, Das Staatsrecht des russischen Beiches, Fieiburg i. B. 1889, S. 91 ff. 64 Vgl. Silberfarb S. 41f. 66 ״Dritter Universal“ vom 21. (7.) November 1917 in UK 1917, Nr. 44/45. Nach der Proklamation nahmen (im Dezember 1917) Frankreich und England diplomatische Beziehungen zu der neuen Eepublik auf; kurze Zeit später folgten andere Staaten; am 12. Januar 1918 erkannte Graf