Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 83 (1939)
- Issue
- Heft 1 (Januar 1939)
- Article
- Zur neueren Geschichte der jüdischen Autonomie
- Date
- 1939-01-01
- Page
- Seite 523 (sequence 15)
- Language
- German
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Zur neueren Geschichte der jüdischen Autonomie 523 provisorisches Organ zu betrachten sei57, hat sich der Rat in der Folge ״aus einem Beratungsorgan ... in einen aktiven Faktor des auf wachenden jüdischen autonomen Lebens verwandelt“58. Er ist sogar in einer Sitzung der Rada (April 1918) ״formell als das oberste Organ£C des jüdischen Sekretariats anerkannt worden, so daß das Sekretariat von diesem Zeitpunkt ab nur ״ein ausführendes Organ des nationalen Rates bildete“59. IV. Neben der internen Arbeit war der jüdische Vizesekretär bei Beginn seiner Tätigkeit in Gemeinschaft mit seinem großrussischen und polnischen Kollegen bemüht, die rechtlich unsichere ״Instruktion“ durch eine festere juristische Basis zu ersetzen. Es bedeutete somit für die Vizesekretäre einen gewissen Erfolg, als die Rada — allerdings ohne Zustimmung der ״Sozialrevolutionäre'der stärksten Partei — die ״Instruktion“ des Generalsekretärs für nationale Angelegenheiten anerkannte60. Aber noch fehlte die Bestätigung der Petersburger zentralen Instanzen. Die staatsrechtlichen Beziehungen zwischen Kiew und der Regierung Kerenski waren ungeklärt. Das Generalsekretariat betrachtete sich zwar als ״oberste Landesbehörde in der Ukraine“, aber es erkannte die Petersburger Machthaber als die ״höchsten Regierungsorgane der allrussischen Republik“ an. Um die Kompetenzen von einander abzuteilen, entwarf das Generalsekretariat ״Normen, welche die Machtbefugnisse der einzelnen Sekretariate und die des gesamten Generalsekretariats umfassen“61. Eine Bestätigüng durch die Petersburger Instanzen sollte später erfolgen. Zu den bei dieser Gelegenheit ausgearbeiteten Bestimmungen gehörte auch ein ״Statut des Generalsekretariats für nationale Angelegenheiten“62, das die Rechtsstellung der Vizesekretäre eingehend regelte. Hierbei wurden im wesentlichen die oben zitierten 57 Vgl. JE- 1917, S. 373. 58 Silberfarb S. 22f. 59 Silberfarb S. 69. 60 Vgl. Silberfarb S. Uff. 61 Erklärung des Sekretariatspräsidenten Wynnytscbenko vom 12. Oktober 1917 (UK 1917, Nr. 39 S. 1). 62 Abgedruckt bei Silberfarb, Beilage Nr. 1.