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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1939-01-01 · Heft 1 (Januar 1939) · p. Seite 520

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
83 (1939)
Issue
Heft 1 (Januar 1939)
Article
Zur neueren Geschichte der jüdischen Autonomie
Date
1939-01-01
Page
Seite 520 (sequence 12)
Language
German
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IRI
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520 Kurt Israel Stillschweig ״Das Generalsekretariat setzt sich ans 14 Generalsekretären zu״ sammen“, unter denen ein ״Generalsekretär für nationale Angelegenheiten“ fungieren soll. ״Dem Generalsekretär für nationale Angelegenheiten werden drei Gehilfen (Vizesekretäre) zugeteilt von den nationalen Minderheiten in der Ukraine, Russen, Juden und Polen“48. Als jüdischer Vizesekretär zog M. Silberfarb in das General- Sekretariat ein. II. Worin bestanden die Aufgaben der drei Vizesekretäre? Weder die Vereinbarung mit der Regierung Kerenski noch das Reglement der Rada sagten hierüber etwas; der Generalsekretär für nationale Angelegenheiten regelte deshalb die Kompetenz seiner Gehilfen durch eine (von Silberfarb entworfene) ״Instruktion“ (22. Juli 1917)49. Die Instruktion ging davon aus, daß jeder Vize- Sekretär berufen sei, die bürgerlichen und politischen Rechte der von ihm vertretenen völkischen Gruppe zu schützen. Ferner sollte er Gesetzesvorschläge machen und ״das innere Lehen der nationalen Minderheit und ihrer nationalen Insfcitutionen ordnen sowie neue Institutionen schaffen, um die wachsenden Bedürfnisse des nationalen Lehens zu befriedigen“ (§§ 1—3 der Instruktion). Darüber hinaus hatte der Vizesekretär in gewissen Beziehungen fast die Stellung eines Generalsekretärs. Nach dem bedeutsamen § 4 der Instruktion durfte nämlich keine in das ״innere Leben“ einer Minorität eingreifende Verordnung ״ohne Wissen des Vizesekretärs herausgegeben und ohne seine Unterschrift veröffentlicht“ werden. Mit anderen Worten konnte also jeder Vizesekretär bei allen seine Gruppe betreffenden Angelegenheiten ein unbedingtes Veto einlegen. Schließlich sah die Instruktion zur Beratung jedes Vize- Sekretärs je einen ״nationalen Rat“ vor. In dieses Organ, das dazu 48 In der zentralen Rada räumte man den Minderheiten 30% der Sitze ein. Den Juden wurden 50 Sitze zugewiesen, die sie unter sich derartig verteilten, daß die Zionisten, der Bund und die vereinigten Sozialisten je 13, die Poale Zion 9 und die demokratische Vereinigung 2 erhielten (JR 1917, S. 331). Insgesamt bestand die Rada aus über 600 Mitgliedern (UK 1917, Nr. 34/35 S. 5). 49 Abgedruckt bei Silberfarb, Dos idische Ministerium un di idische Awtonomie in Ukraine, Kiew 1919 (jiddisch), S. 4ff.; vgl. auch Janowsky S. 232ff,

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