Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 83 (1939)
- Issue
- Heft 1 (Januar 1939)
- Article
- Zur neueren Geschichte der jüdischen Autonomie
- Date
- 1939-01-01
- Page
- Seite 517 (sequence 9)
- Language
- German
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Zur neueren Geschichte der jüdischen Autonomie 517 zu rufen30. Die dadurch bewirkte Entlastung der öffentlichen Mittel möge der Staat der Minderheit zugute kommen lassen; er solle deshalb entweder einen Teil seiner Steuerhoheit an die organisierte Minorität delegieren oder ihr Beträge aus den öffentlichen Mitteln überweisen. Sollten die Juden demnach gewisse Hoheitsrechte ausüben, so müßte eine hierzu geeignete Organisation geschaffen werden, die die Verfechter des Autonomiegedankens vielfach nach der Theorie Dubnows auszugestalten wünschten. Die meisten autonomistischen Programme forderten deshalb, daß die zu ״israelitisch-kirchlichen Institutionen herabgesunkenen“31 Kultusgemeinden zu ״jüdischen Volksgemeinden“ erweitert, zu Gemeindeverbänden zusammengefaßt und mit den für das jüdisch-nationale Eigenleben notwendigen Befugnissen belehnt werden sollten. Darüber hinaus wurde vereinzelt auch die Errichtung eines besonderen Ministeriums ,,für jüdische Angelegenheiten“ erörtert32, auf dessen Organisation in der Ukraine wir noch eingehen werden. Auch wurde häufig die Frage gestellt, ob es nicht zweckmäßig sei, die religiöse Sphäre überhaupt aus der Kompetenz der Gemeinde herauszunehmen. Beispielsweise erklärte 1917 auf dem Petersburger zionistischen Delegiertentag ein Beferent (J. Grünbaum), daß ״innerhalb der Gemeinde eine aus den Synagogenbesuchern bestehende (besondere) religiöse Organisation entstehen“ müsse, während ein anderer Redner (Ussischkin) ihm erwiderte: ״Eine Gemeinde ohne Beligion heißt der erste Schritt dazu, der Gemeinde jeden jüdischen Gehalt zu nehmen33.“ IV. Die Autonomisten hatten schließlich noch die Frage zu beantworten, wer denn zu der autonom organisierten jüdischen Nationalität gehören sollte. Die Ansichten hierüber waren geteilt. Etwa Dubnow ging von der Auffassung aus, daß man ״zu Gliedern der einen oder anderen Nation nicht werden“ könne; man müsse ״als solches geboren sein“34. Dubnow betrachtete deshalb die jüdisch-autonomen Verbände als Zwangsgenossensehaften. 30 Mit anderen Worten postulierte man also — nm eine 1905 vom ״Bund“ geprägte Formel zu gebrauchen (״Die Welt“ 1906, Nr. 4 S. 5) — die Ausschaltung einer begrenzten Hoheitssphäre ״aus der Kompetenz des Staates und der örtlichen Verwaltungskörper und Übertragung der darauf bezüglichen Funktionen an die (jüdische) Nation selbst in der Form besonderer Institutionen“. 31 So die österreichischen Poale-Zionisten 1907 (״Die Welt“ 1907, Nr, 45 S. 9). 32 Z. B. in einer Denkschrift der österr. Zionisten, in JE 1918, S. I08f. 33Vgl. JE 1917, S. 221ff., 245ff. 34 Grundlagen des Nationaljudentums S. 44f.