Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 83 (1939)
- Issue
- Heft 1 (Januar 1939)
- Article
- Zur neueren Geschichte der jüdischen Autonomie
- Date
- 1939-01-01
- Page
- Seite 516 (sequence 8)
- Language
- German
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516 Kurt Israel Stillscliweig in wirtschaftlicher Beziehung eine von der Umwelt scharf geschiedene Binheit. Soweit das der Fall war, erhöhen die Autonomisten häufig sozial- und wirtschaftspolitische Postulate, wie etwa der Helsingforser Parteitag die Forderung auf jüdische ״gegenseitige Geld- und Arbeitshilfe“ und autonome ״Emigrationsregelung“25. Es gab aber unter den Autonomisten Gruppen, die die Einbeziehung der sozial- und wirtschaftspolitischen Sphäre in die Autonomie bekämpften. Namentlich der ״Bund“ wünschte, daß die autonome Kompetenz nur die ״nationalkulturellen Fragen“ umfassen sollte20. Auch der ״Jüdische Nationalrat“ in Prag lehnte 1918 ״eine Sonderstellung der Juden in Dingen .. . des gewerblichen oder beruflichen Lehens“ ab27, 4. Außerhalb der kulturellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten, ״welche die Juden allein angingen“, war nach Auffassung des Autonomiemus für ein jüdisch-nationales Sonderleben kein Raum. Insoweit sollte also das jüdische Lehen in dem der Umwelt aufgehen. Die Autonomisten haben deshalb nie gefordert, daß den Juden — wie in der voremanzipatorischen Autonomie — etwa auf dem Gebiet des Rechtswesens oder der Polizeihoheit eine selbständige Sphäre eiugeräumt werde. Nur um hei den alle Staatsangehörigen betreffenden Angelegenheiten auch die jüdischen Wünsehe zu Gehör bringen zu können, hat beispielsweise der Helsingforser Parteitag eine ״proportionelle Vertretung“ der Juden bei Wahlen und der ״Bekleidung der Ämter in den Gebieten mit einer gemischten Bevölkerung“ gewünscht28. III. Soweit die Autonomisten die Errichtung jüdischer Kultur- oder Wirtschaftsinstitutionen postulierten, hatten sie zu der Frage Stellung zu nehmen, in welcher Weise die organisatorische Ausgestaltung dieser Anstalten vorzunehmen sei. Hierbei gingen sie von folgenden Erwägungen aus29: Grundsätzlich, so argumentierten sie, gehöre es zur Kompetenz des Staates, Bildungsanstalten, Arbeitsnachweise und ähnliche Einrichtungen bereitzustellen. Wollten nun die Juden eines Landes ein Sonderdasein auf bestimmten kulturellen oder wirtschaftlichen Gebieten führen, so möge der Staat der jüdischen Minorität erlauben, statt seiner die erforderlichen Einrichtungen ins Leben 25 Vgl. oben Anm. 15. 26 Vgl. ״Die Welt“ 1906, Nr. 4S.5; s. ferner Chasanowitsch-Motzkin S. 20. 27 Chasanowitsch-Motzkin S. 53. 28 Vgl. oben Anm. 15. 29 Vgl. hierzu meine Arbeit ״Die Juden Osteuropas in den Minderbeiten vertragen“, Berlin 1936, S. 152ff.