Mannheim
Compact Memory

Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1939-01-01 · Heft 1 (Januar 1939) · p. Seite 515

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
83 (1939)
Issue
Heft 1 (Januar 1939)
Article
Zur neueren Geschichte der jüdischen Autonomie
Date
1939-01-01
Page
Seite 515 (sequence 7)
Language
German
Belongs to
article
OCR quality
97% known words query
IRI
…/2829132-2830039-2830041-2850804--56206-2851365
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Zur neueren Geschichte der jüdischen Autonomie 515 verkehr das Recht auf freien Gebrauch des Jiddischen gefordert, d. h. die ungehinderte Befugnis der Juden, sich des Jargons untereinander zu bedienen, oder ihn bei Abfassung von Verträgen, Führung der Handelsbücher, Beschriftung der Ladenschilder, in der jüdischen Presse oder im Theater zu benutzen. Darüber hinaus postulierten die Autonomisten, daß den Juden, die die Landessprache nicht beherrschen, hieraus keine Nachteile erwachsen sollten. Mit anderen Worten sollte also Vorsorge dafür getroffen werden, daß bei Behörden und sonstigen öffentlichen Einrichtungen auf die sprachliehen Bedürfnisse der jüdischen Bevölkerung Rücksicht genommen ״wird. Vor allem sollte in den jüdischen Schulen der Unterricht in der eigenen Sprache erteilt werden — eine Forderung, bei der der Gegensatz zwischen Hebraisten und Jiddischisten in der Hauptsache praktisch zum Ausdruck kam23. 2. Der Autonomismus hielt es ferner für möglich, daß die jüdische Gruppe eines Landes sich auch dann als kulturelle Einheit betrachtet und betätigt und ein völkisches Eigenleben führt, wenn ihr die arteigene Sprache fehlt. Beispielsweise hat der nationaljüdische Teil der Juden im ehemaligen deutsch-österreichischen Staat, obwohl deutsch sprechend, bei Beendigung des Krieges Autonomie ״in allen Angelegenheiten“ gefordert, ״welche die jüdische Nation allein angehen“24. Welche Angelegenheiten außerhalb des Sprachlichen und Religiösen hierzu gehörten, wurde von dem Autonomismus nicht einheitlich beantwertet. Diese Frage lag in den einzelnen Staaten, ja manchmal innerhalb desselben Staatsraumes, ganz verschieden. Immerhin kann man soviel sagen, daß die Autonomisten in allen Ländern der jüdischen Massensiedlung folgende kulturellen Gebiete als die Juden ״allein angehend“ betrachteten: Das Bildungs- und Erziehungswesen, also die jüdische Schule, die Erwachsenenbildung und die damit zusammenhängenden Einrichtungen, wie Lehrhäuser, Vortragszyklen, Theater, Bibliotheken usw. 3. Außerhalb der kulturellen Sphäre bildeten die Juden vielfach auch 23 Eine von der Petersburger zionistischen Delegiertenkonferenz 1917 gefaßte Resolution (JR 1917 S. 264) forderte, daß die russische Gesetzgebung ״die vollständige Freiheit der Benutzung der Sprachen aller Nationalitäten im öffentlichen Leben“ anerkennen solle. Da für die Juden die ״einzige nationale Sprache“ Hebräisch sei, müsse diese Sprache in den jüdischen Schulen Unterrichtssprache und außerdem ״die offizielle Sprache aller Institutionen des jüdischen Volkes werden“. In den Schulen, ״in denen aus lokalen oder provisorischen Gründen nicht die Möglichkeit vorhanden ist, Hebräisch als Unterrichtssprache“ einzuführen, sei, wenn ״die Wahl zwischen einer fremden oder der jiddischen Sprache zu treffen ist“, der Jargon zu bevorzugen. Vgl, auch meine Ausführungen in Bd. 82 S. 220f. dieser Zeitschrift. 24 Denkschrift vom November 1918, in Ohasanowitsch-Motzkin, Die Judenfrage der Gegenwart, Stockholm 1919, S, 46ff. 33*

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.