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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1939-01-01 · Heft 1 (Januar 1939) · p. Seite 420

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
83 (1939)
Issue
Heft 1 (Januar 1939)
Article
Das Problem der Kontingenz in der Philosophie des Maimonides
Date
1939-01-01
Page
Seite 420 (sequence 15)
Language
German
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420 Julius Guttmann göttlichen Seins, und diese Anschauung kann ein bloß zufälliges Verhältnis zwischen den Gesetzen der Weltordnung und dem konkreten Weltinhalt nicht zulassen. Nicht nur in dem ״daß“, sondern auch in dem ״wie“ der Welt ist jede Kontingenz ausgeschlossen. Das Bestehen einer solchen Kontingenz, die Unmöglichkeit, die Wirklichkeit als ein logisches System zu begreifen, hebt somit die Emanationstheorie auf. Auch für Maimonides ist die gegebene Natur der Dinge nicht sinnlos, so gewiß die Welt nicht das Werk eines blinden, sondern eines von höchster Weisheit geleiteten Willens ist. Gott hat die Welt zu bestimmtem Zweck eben so geschaffen, wie sie ist, und es liegt an der Unzulänglichkeit unserer Einsicht, daß wir diese Zweckhaftigkeit nicht zu durchschauen vermögen. Diese Auskunft ist auf dem Boden der Emanationstheorie nicht möglich. Ist die Welt ein notwendiges System, so muß sie auch als solches begreifbar sein. Die Kontingenz des Weltinhaltes gegenüber der Weltgesetzlichkeit besteht nicht nur für unser begrenztes Denken, sondern besteht an sich. Sie widerlegt ein System, in welchem es für Kontingenz keinen Platz gibt, aber sie schließt eine Teleologie nicht aus, für die das logisch Kontingente einen beabsichtigten Sinn hat. Wir vermögen jetzt abschließend zu übersehen, wie sich Not- Wendigkeit und Kontingenz bei Maimonides verbinden und begrenzen. Die Welt ist von einer strengen Gesetzmäßigkeit beherrscht, der gemäß die zu ihr gehörigen!Dinge miteinander verbunden sind. Es gibt einen Weltzusammenhang, der das konkrete Geschehen zu einem notwendigen macht. Aber die Gesetzmäßigkeit der Welt, auch in ihren letzten Grundzügen, hat nicht die absolute Notwendigkeit des begrifflich Geforderten. Wir erkennen, daß sie in der Welt tatsächlich gilt, aber wir vermögen nicht zu erkennen, daß sie mit absoluter Notwendigkeit gelten muß. Gemäß dieser Gesetzmäßigkeit hängen die Tatsachen der Wirklichkeit untereinander zusammen, aber die sich so ergebende Notwendigkeit setzt bereits gegebene Grundtatsachen voraus. Diese selbst sind nicht mehr als notwendig zu begreifen, sie stehen als ein bloß Vorzufindendes und in seiner Regellosigkeit Undurchschaubares neben den Gesetzen.

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