Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 83 (1939)
- Issue
- Heft 1 (Januar 1939)
- Article
- Das Problem der Kontingenz in der Philosophie des Maimonides
- Date
- 1939-01-01
- Page
- Seite 414 (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
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414 Julius G-uttmann Lehre von der Schöpfung aus dem Nichts, die nicht von einem natürlichen Werden der Materie spricht, sondern ein absolutes Hervorbringen derselben annimmt, die ihr erst die Funktion verleiht, Bedingung alles natürlichen Werdens und Vergehens zu sein. Gegen die Möglichkeit eines solchen absoluten Hervorbringens läßt sich aus der Funktion der Materie für das natürliche Werden und Entstehen kein Einwand erbringen. Dieser Argumentation gibt er auch die Form, daß man aus dem Zustand des bereits gewordenen und zu einer bestimmten Natur gelangten Dinges nicht auf dessen Zustand im Stadium des Werdens schließen dürfe, und führt als Beispiel dafür an, daß die Lebensbedingungen des Menschen nach seiner Geburt von denen des Embryos völlig verschieden seien und daß man die Möglichkeit des embryonalen Zustandes nicht damit bestreiten könne, daß er den Lebensbedingungen des fertigen Organismus nicht gemäß9 sei. Diese Formulierung, und erst recht das ihr zur Veranschaulichung beigefügte Beispiel, sind darum unzulänglich, weil sie die allgemeine Grundgesetzlichkeit der Natur mit empirischen Einzelgesetzen, die an konkrete, gegebene Bedingungen gebunden sind, auf eine Stufe stellen. Was sie zu angemessenem Ausdruck bringen, ist der Gedanke, daß auch die Grundgesetzmäßigkeit der Natur auf den Bereich des natürlichen Seins begrenzt ist und nicht über ihn hinaus gilt. Dagegen kommt die Funktion dieser Grundgesetzmäßigkeit innerhalb der Natur in der Analogie nicht zu angemessenem Ausdruck. Freilich ist an dieser Stelle auch die sachliche Position des Maimonides verschiedener Auslegung fähig. Es geht aus seinen Ausführungen nicht eindeutig hervor, ob die in der Natur gültigen Gesetze des Werdens und Vergehens nur für unsere Natur oder, um einen Gedanken Descartes’ zu gebrauchen, für jede mögliche Natur gelten, ob es z. B. zum Begriff jedes natürlichen Werdens gehört, ein materielles Substrat vorauszusetzen, oder ob lediglich die gegebene Verfassung unserer Natur ein solches Substrat fordert. Es bleibt insofern zweifelhaft, wo die Grenze zwischen Kontingenz und Notwendigkeit verläuft. Aber unbeschadet dieses Zweifels ist die Naturgesetzmäßigkeit 9 More II, 17, ar. S. 34b—36a, hebr. S. 35, 36a.