Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 83 (1939)
- Issue
- Heft 1 (Januar 1939)
- Article
- Zum Mischne Thora und den Mischnakommentar des Maimonides
- Date
- 1939-01-01
- Page
- Seite 363 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 89% known words query
- IRI
…/2829132-2830039-2830041-2850794--56044-2851213- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
Zum Misclme Thora und dem Mischnakommentar des Maimonides 363 Sinn fast wider seinen Willen durch. Als Beispiel führt er u. a. den Mischnakommentar zu Taanith a. a. O. an. Dort seien die Worte כאשר היתה אסורה העבודה לכהן כמו כן אסור לשכור לברך nicht in Übereinstimmung mit der Gemara Taanith 26b. Der gleichen Ansicht folge er auch H. Nessiuth Kappajim XV, 4, und ziehe er daraus noch weitere Folgerungen. Die Abweichung sei sogar für die Praxis nicht gleichgültig, wie Magen Abraham zu Orach Chajim 128 A 54 (1 A 55) nachweist, der gleich Lechem Mischneh zu Mischne Thora die Abweichung anmerkt, aber den Mischnakommentar nicht beachtet. Nun ist es richtig, daß sowohl Alfasi wie auch R. Ascher ben Jechiel nur den Anfang der in Betracht kommenden Gemara: א7/ר יהושע בן לוי משום בר קפרה למה נסמכה פרשת כהן מברך לפרשת גזיר לומר מה גדר אסור ביין אף כהן מברך אסור ביין anführen. Aber schon L. M. hat, was G. unerwähnt läßt — G. erwähnt nur, daß L. M. die scheinbare Abweichung beanstandet, ohne anzufügen, daß L. M. diese Beanstandung sofort wieder zurückzieht —, auf die dann dort folgenden Worte der Gemara hingewiesen. Diese lauten: מתקיף לה אנוה דר7 זירא אי מה גזיר אסור בחרצן אף כהן מברך אסור בחרצן. א״ר יצחק אמר קרא לשרתו ולברך בשמו מה משרת מותר בחרצן אף כהן מברך מותר בחרצן. L. M. meint nun: וי״ל דסובר רביגו ז״ל כדמשני שם דבגמרא אמר קרא לשרתו כלומר דרשה מפקינן מניה וסמיכת הפרשה לא אתי אלא לבעל מום כדאמר שם. Siehe die weiteren sehr beachtlichen Ausführungen a. a. O. Wirft aber Geiger L. M. und ebenso M. M. (zu der angeführten Stelle) vor, daß sie den Mischnakommentar nicht eingesehen haben, so hat G. hier in seinen Voraussetzungen recht. Hätte indessen L. M. seinen Blick auf den Mischnakommentar geworfen, dann hätte er diesen gewiß herangezogen, um zu beweisen, daß er M. T. a. a. O. richtig deutet, denn eben die Worte im Mischnakommentar: כהן שכור לא ישא את ידיו ויברך שנאמר לעבוד לפגי ד' לשרתו ולברך בשמו וכאשר היתה אסורה העבודה בשכור כמו שנתבאר בתורה כן אפור שכור לברך zeigen, daß M. sich auf die von L. M. hervorgehobenen Worte Taanith 26b wortwörtlich beruft. In diesem Zusammenhänge sei noch auf j. Taanith a. a. 0. hingewiesen. Dort stellt die Gemara, nachdem sie die Auffassung des R. Josua ben Levi mitteilt, die beiden