Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 83 (1939)
- Issue
- Heft 1 (Januar 1939)
- Article
- Die letzten Wormser Judenbischöfe
- Date
- 1939-01-01
- Page
- Seite 320 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 92% known words query
- IRI
…/2829132-2830039-2830041-2850790--55997-2851170- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
320 Bertliold Israel Rosenthal Schließlich erinnerten sie noch daran, daß Bars Großvater, der auch Judenbischof war, kraft erlangter dispensationis perpetuae ständig in Wien sein domicilium haben durfte und auch Aron Levi mit Erlaubnis der Regierung sich viele Jahre in Wien und in Ansbach auf halten konnte. Der Erfolg dieser Vorstellung war, daß Bars Abwesenheit bis 10. April 1752 gestattet wurde. Die Wormser Vorsteher dankten für das Entgegenkommen und versicherten, ,,falls Bär Oppenheimer der Regierung in Wien irgendwelche Dienste zu leisten imstande wäre, würde er sich jederzeit dafür finden lassen und dies als besondere Gnade ansehen“. Eine nochmalige Verlängerung der Frist um ein weiteres halbes Jahr erfolgte am 3. Juli 1752 mit dem Bemerken, daß, falls sieh Bär Oppenheimer bis dahin nicht in Worms einfinde, über sein Amt anderweitig verfügt werden müsse. Diese Androhung wurde schließlich am 11. Januar 1753 durchgeführt. Bär Emanuel Oppenheimer wurde, weil er immer noch abwesend war, seines Bischofs- und Vorsteheramts für verlustig erklärt. Dies ist die letzte Nachricht über ihn. Wann und wo er starb, ist unbekannt. Im April 1753 bewarb sich Dr. med. David Canstatt um die erledigte Judenbischofsstelle, zu deren Versehung er als Mitglied des Vorstandes tüchtig zu sein glaube. Seit 35 Jahren genieße er das Schutzrecht und habe als ,,graduierter medicine doctor dem allhiesigen Hochstift, Ordensklöstern und Clero als Ordinarius 30 Jahre emsig gedient und sich, wie es einem rechtschaffenen medico zukommt, aufgeführt“. Dem Ersuchen Canstatts wurde entsprochen. Die Amtseinführung erfolgte am 16. April 175327. 27 Nach dem Vertrag v. 1312 hatte jeder Vorsteher für die Verpflichtung 60 Pfund Heller und der Judenbiscliof 20 Pf. an den Bischof zu entrichten. Nach Canstatts Amtseinführung fragte der Hofkeller bei der Re־■ gierung an, welchen Betrag der neue Judenbiscliof nach derzeitiger Währung schulde. Ein Vorsteher gibt, unbekannt seit welcher Zeit, für 60 Pf. Heller 33 fl. Der Judendoktor glaubt jedoch, 20 Pf. Heller würden 10 fl. ansmachen. Die Regierung möge nun entscheiden, ob Dr. Canstatt nicht mehr als 10 fl. oder respectu des Vorstehers 1/3 mit Hfl. zu zahlen habe. Die Regierung heauftragte den Keller, in den IIofkellerei-Rechnungen nachzuschauen, ־welcher Betrag vormals erhoben wurde. Von Canstatts Nachfolger wurden bei gleicher Gelegenheit erhoben: pro aerario 8 fl., zur Kanzlei 2 fl., für den Rechner 1 fl.