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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1939-01-01 · Heft 1 (Januar 1939) · p. Seite 248

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
83 (1939)
Issue
Heft 1 (Januar 1939)
Article
Die Stellung der mündlichen Tradition im Judentum und im Islam
Date
1939-01-01
Page
Seite 248 (sequence 10)
Language
German
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IRI
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248 Gotthold Weil stanzen, die später meistens den Namen Bet-Din oder Jeschiwa führen, im einzelnen nicht genau orientiert. So viel aber steht fest, daß nur durch diese anerkannten Instanzen Traditionsgut geschaffen und weitergegeben werden durfte, daß des weiteren die Aufnähme in diese Körperschaften, das heißt das Recht zur Diskussion und Abstimmung von einer Smicha abhängig war und daß die Beschlüsse nach bestimmten festen Regeln vorgenommen wurden. Die besondere Macht dieser Instanzen lag darin, daß sie zugleich Gesetzgeber und Richter waren, das heißt, daß sowohl die Fest- Setzung der Rechtsnormen wie auch die Entscheidung im Gericht in ihrer Hand vereinigt war. Wie straff die Organisation und wie streng die Entscheidungen dieser Körperschaften gewesen sind, geht daraus hervor, daß alle Traditionen und alles Recht, das außerhalb von ihnen geschaffen wurde, sowie alle Literatur, die nicht von ihnen anerkannt wurde, das heißt alle nicht ausgesprochen religiöse Literatur, verlorengegangen ist, eben weil sie nicht durch ihre Autorität gestützt und erhalten wurde. Bei dieser scharfen Auswahl, die von den Trägern der Tradition vorgenommen wurde, und bei dieser straffen Organisation der entscheidenden Instanzen, versteht es sich von selbst, daß die schriftliehe Fixierung des Traditionsmaterials, eben weil es ja nur anerkanntes Gut enthalten durfte, natürlich auch nur von den autoritativen Instanzen selbst vorgenommen werden konnte. Es ist daher kein Zufall, daß die Mischna und der Talmud als Sammlungen verbindlicher Traditionen und Entscheidungen nicht Werke eines bestimmten Autors, sondern anonyme Sammlungen autoritativer Körperschaften sind. Der literarische Charakter der Traditions- Sammlungen änderte sich jedoch, als mit dem Ende der amoräischen Periode die selbständige Bildung von Recht aufhörte und das Traditionsgut als abgeschlossen galt. Erst jetzt war die Zeit der großen systematischen Zusammenfassungen des gesamten Traditionsmaterials gekommen, die immer nur durch die Konzeption eines Autors vorgenommen werden können. Daher existieren erst von der Zeit der Geonim an Werke über die Tradition als literarische Werke von Einzelpersonen.

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