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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1939-01-01 · Heft 1 (Januar 1939) · p. Seite 246

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
83 (1939)
Issue
Heft 1 (Januar 1939)
Article
Die Stellung der mündlichen Tradition im Judentum und im Islam
Date
1939-01-01
Page
Seite 246 (sequence 8)
Language
German
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246 Grotthold Weil wann und von wem sie ihre Formulierung erhalten haben, überliefert. Die große Masse der mündlichen Traditionen zeigt äußerlieh eine bestimmte Gestalt, die zwar nicht ganz straff und einheitlich ist, aber doch gewisse Formen bevorzugt. Die beiden häufigsten Formen der literarischen Fixierung der mündlichen Traditionen sind entweder die der Gegenüberstellung der verschiedenen Meinungen einzelner Gesetzeslehrer, das heißt letztlieh die der Diskussion oder die der Ableitung einer neuen Vorschrift oder Ansicht aus Versen der Tora oder anderer Bücher der Bibel nach bestimmten anerkannten logischen oder analogistischen Regeln. Die Ableitung aus der Bibelstelle will nichts über die Entstehung der Vorschrift aussagen, sondern stellt gewissermaßen nur eine äußere literarische Form dar. Man denke nicht, daß irgendwann ein Gesetzeslehrer auftrat und dadurch, daß er eine Ableitung aus einem Bibelvers machte, neues Recht schuf, sondern das Umgekehrte ist der Fall. Durch die formale Anlehnung an einen Bibelvers wurde ein alter Brauch oder eine neue Vorschrift in die für ihre offizielle Anerkennung notwendige Form gebracht. Die mündlichen Traditionen, die in ihrer Gesamtheit die Vollendung der schriftlichen Tora bilden und mit ihr zu einer untrennbaren Einheit verschmelzen, mußten diese innere Einheit äußerlich dadurch zum Ausdruck bringen, daß sie mit irgendeinem Worte der schriftlichen Lehre, von denen jedes gesondert und unabhängig von seinem Wortsinn kanonische Kraft hat, in dauernde Beziehung traten. Obwohl die Ableitungen aus der Tora von bestimmten Persönlichkeiten vorgenommen und die mündlichen Traditionen von bestimmten in den Texten genannten Gesetzeslehrern aufgestellt wurden, gelten alle diese mündlichen Überlieferungen nach der offiziellen Anschauung des Judentums doch dem Texte der schriftlichen Tora gleich. Schriftliche und mündliche Tora bilden nach der talmudischen Lehre eine einheitliche Gesetzgebung, ja, der mündlichen Tradition kommt nach der Ansicht einzelner sogar noch eine höhere Bedeutung als der schriftlich fixierten Lehre zu, da diese erst in der mündlichen Tradition ihre entscheidende und endgültige Interpretation gefunden hat. Somit

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