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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1939-01-01 · Heft 1 (Januar 1939) · p. Seite 237

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
83 (1939)
Issue
Heft 1 (Januar 1939)
Article
Die Stellung des Minhag im Talmud
Date
1939-01-01
Page
Seite 237 (sequence 12)
Language
German
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IRI
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Die Stellung des Minhag im Talmud 237 וכן הנהיג ר' חלפתא בציפורי ור׳ חנניא בן תרדיון בסכני וכשבא דבר 4. ß, H. 27 a אצל חכמים אמרו לא היו גוהגץ כן אלא בשערי מזרח ובהר הבית בלבד Dadurch, daß bedeutende Rabbinen einen Minhag einführten, erhält dieser Minhag gewissermaßen gesetzlichen Charakter. Allerdings handelt es sich hier nicht um einen Minhag im engeren Sinne des Wortes, vielmehr hat er einen halachischen Kern. Ähnlich liegt der Fall jer. Schek. I, 1. 5. Men. 32a zeigt uns, daß bei Schaffung von Gesetzen auf bereits bestehende Minhagim weitgehende Rücksicht genommen wurde. Der Talmud wendet gegen eine interpretierte Meinung Rabs ein, sie widerspräche dem bestehenden Brauch, obwohl er sonst den Minhag berücksichtige (s. Jeb. 102b). Hierauf gibt der Talmud eine andere Interpretation, durch die der Widerspruch hinfällig ward. In diese Kategorie gehört jene große Gruppe von Sätzen, die den Ortsbrauch zum verbindlichen Gesetz erklärt. Die geläufigsten Einleitungsformen sind: מקום שנהגו... מקום שנהגו שלא... הכל כמנהג המדינה. Belege bietet die Mischnakonkordanz zur Genüge (s. S. 1185—86). 6. Ber. 52 b ואמר ר׳ יוחנן נהגו העם כב״ה אליבא דר, יהודה ... אבל ר״י אד לא נחלקו ב״ש וב״ה על... על מה נחלקו... Das Volk schließt sich praktisch der Interpretation des Rabbi Juda an, dadurch gewinnt diese Interpretation entscheidendes Gewicht für die Dezision. Die formelle הלכה ס bleibt wohl weg, weil es hier doch bloß auf die Annahme der Interpretation ankommt, הלכה כב״ה ist ja anderweitig gegeben. 7. Chul. 136b ...אמר רב גחמן בר יצחק האייתא נהוג עלמא כהני תלת סבי bedeutet, die Lehrmeinungen der betreffenden drei Tannaiten seien in der Praxis durchgedrungen. Ursprünglich waren es Lehrmeinungen mit lokaler Geltung, doch haben sie später, als die lokale Beschränktheit ihren Sinn verlor, mangels offizieller Dezision den Wert von Minhagim erlangt. Wir möchten nochmals betonen, daß es sich hier wie in den letzteren Fällen nicht um den Minhag im engeren Sinne des Wortes handelt. Es sind vielmehr Lehrmeinungen, Gesefczesvorschläge oder auch Gesetze, die auf dem Wege der

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