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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1939-01-01 · Heft 1 (Januar 1939) · p. Seite 234

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
83 (1939)
Issue
Heft 1 (Januar 1939)
Article
Die Stellung des Minhag im Talmud
Date
1939-01-01
Page
Seite 234 (sequence 9)
Language
German
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IRI
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234 Alexander G-uttmann c) Nachdem wir auf die größere Rechtskraft der Halacha gegenüber dem Minhag hingewiesen haben, wollen wir die Position, die der Minhag einnimmt, genauer umgrenzen. Bezeichnend sind in dieser Hinsicht zunächst jene Stellen, in denen die Verpflichtung zum Minhag stärker betont wird. 1. Jer. Schek. I, l והא תני מקום שנהגו לקרותה שני ימים קורץ אותה שניי ימים א״ל אוף אנא סכר כן Der Einwand, als ob der Minhag nicht beachtet worden wäre, wird als unbegründet zurückgewiesen. Allerdings ist hier dem Minhag halachischer Charakter zuerkannt worden. 2. Jer. Schab. XVIII Ende אמד לה זילי עבידי כמנהגיך אמרה ליה ליכא מנהג Also gibt Rabbi erst dann seine Entscheidung, nachdem ihm erklärt wird, daß in dieser Frage am betreffenden Ort kein Minhag besteht. Minhag bedeutet an dieser Stelle gleichfalls keinen Volksbrauch, sondern eine bereits feststehende Berücksichtigung der einen oder anderen Lehrmeinung, die alle gleichzeitig örtlich gebundenen Gesetzescharakter haben. 3. Jer. Pes. IV, 1 (Parallele in jer. Taan. I, 6) אמד להן מכיון שנהגו בהן אבותיכם באיסוד אל תשנו מנהג אבותיכם נוחי נפש Auf eine ähnliche Sachlage haben wir bereits kurz hingewiesen (siehe 1 u. 2). Weiter heißt es ... וכל רבד שהוא יודע בו שהוא מותר והוא נוהג בו באיסור נשאל אין מתידץ לו Hier sehen wir, daß der Minhag verbindlichen Charakter hat. Man ist zur Beobachtung gewisser Minhagim im Sinne der Halacha verpflichtet, auch wenn sie privater Natur sind; nachher werden noch einige Fälle erwähnt, in denen auf Grund des Minhag mancherlei als verboten gehandhabt wurde, das prinzipiell erlaubt war. Ebd. בגי מישא קבלו עליהם שלא לפרש בים הגדול...אמד להן וכר usw. wie oben. 4. Jer. Pes. IV, 3 (vgl. Jer. A. Z. 1, 6) כשם שקונסץ להלכה כך קוגפין למנהג למנהג מניין שקונסין בו למנהג חד בד גש זבין גמלא וכך Die Übertretung eines Minhag ist demnach strafbar. Dieser Umstand wird aus einem Vorfall abgeleitet. Doch hat die Strafbarkeit für die Übertretung eines Minhag keine allgemeine Gültigkeit

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