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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1939-01-01 · Heft 1 (Januar 1939) · p. Seite 222

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
83 (1939)
Issue
Heft 1 (Januar 1939)
Article
Zur Gesellschaftsordnung und sozialen Gesetzgebung im Talmud
Date
1939-01-01
Page
Seite 222 (sequence 17)
Language
German
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IRI
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222 Isidore Epstein Die Zwangsumlage für wohltätige Zwecke, die in Europa erst im sechzehnten Jahrhundert geschaffen wurde67, stand bei den jüdischen Gemeinden schon in den frühesten Zeiten der christlichen Ära, wenn nicht früher, in Kraft. Jede Gemeinde hatte eine guteingerichtete Wohlfahrtsorganisation; sie war besonderen Beamten anvertraut, die Unterstützungen verschiedener Art einsammelten, verwalteten und austeilten. Es gab 1. die Kuppa (Korb), die Geldbüchse, deren Inhalt jeden Freitag unter die Ortsarmen verteilt wurde; 2. den Tamchui68, enthaltend Lebensmittel für die allgemeine Verteilung unter fremde Arme wie unter die des Ortes69; 3. den Bekleidungsfonds und 4. den Beerdigungsfonds, der die Begräbniskosten für Arme zur Verfügung stellte. Der die Beitragspflicht begründende Zeitraum variierte in jedem Falle offenbar mit Bezug auf den Zweck eines jeden Fonds und die Ansprüche, die an ihn gestellt wurden. Beim allgemeinen Fonds, der Kuppa, betrug die Periode drei Monate, beim Tamchui 30 Tage, beim Bekleidungsfonds sechs Monate und beim Beerdigungsfonds neun Monate70. Auf diese Weise wurde dem degradierenden System des Haussammelns erheblich entgegengewirkt. Die Verwaltung der verschiedenen Fonds war in den Händen von drei Armengeldauf- Sehern, von denen zwei als Sammler und Schatzmeister fungierten; die Verteilung wurde jedoch von allen dreien überwacht71. Für diese Verteilung gab es besondere Anordnungen. Nur wer nicht genügend Mittel für eine Woche hatte, durfte Unter- Stützung aus der Kuppa empfangen; und aus dem Tamchui nur der, dem Nahrung für den Tag fehlte. Ein armer Fremder, der die Stadt passierte, empfing aus dem Tamchui Lebensmittel für 67 W. J. Ashley, English Economic History anü Theory II, S. 360. 68 Eine große flache Schüssel mit Abteilungen für die verschiedenen Arten der Nahrungsmittel; s. Erauss, Talmudische Archäologie III, Leipzig 1912, S. 271 u. 464. 69 Der Tamchui war der Vorläufer der Volksküche, mit der das zivilisierte Europa erst um die Mitte des 19. Jahrhunderts bekannt wurde; s. M. Lazarus, Ethik des Judentums, Frankfurt a.M. 1904, S. 38. 70 Baba b. 8a. Hinsichtlich der Varianten in den Parallelen (jPeah VIII 7 u. Tosef. Peah IV 9); s. Weinberg a. a. 0. S. 640. 71 Baba b. 8b.

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