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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1939-01-01 · Heft 1 (Januar 1939) · p. Seite 215

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
83 (1939)
Issue
Heft 1 (Januar 1939)
Article
Zur Gesellschaftsordnung und sozialen Gesetzgebung im Talmud
Date
1939-01-01
Page
Seite 215 (sequence 10)
Language
German
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Gesellschaftsordnung und soziale Gesetzgebung im Talmud 215 Verkauf standen, durfte man nicht, um sie als jung erscheinen zu lassen, herausputzen oder auf frischen37. Was die Preise angeht, so schwankte der Brauch. Während sie in Babylonien durch die Gemeinde festgelegt und kontrolliert wurden38, waren sie in Palästina nicht solcher Kontrolle unterworfen39. Sie durften dort vielmehr von selbst auspendeln und hierbei — wie jene frühen Wirtschaftler meinten — heilsamen Wettbewerb anregen. Hab wurde, als er 219 n. Chr. von Palästina nach Babylonien zurückkehrte, vom Exilarchen zum Marktaufseher bestimmt. Da er jedoch dem Brauch Palästinas anhing, weigerte er sich, die Preise zu überwachen und wollte lieber eine Gefängnisstrafe erdulden, als dem von ihm verfochtenen Wirtschaftsgrund־ satz untreu werden40. Sein Zeitgenosse Samuel andererseits kämpfte gegen hohe Preise; und als einmal Händler in Tonwaren von einer Verordnung Nutzen ziehen wollten, die das Zerbrechen aller Chamez- Tonwraren bei Eintritt des Pessachfestes befahl — da sie als für den Gebrauch auch nach dem Fest ungeeignet erachtet wurden — und demgemäß sehr hohe Preise forderten, da drohte ihnen Samuel, daß, wenn sie die Preise nicht senkten, er die Verordnung zugunsten der Ansicht, daß der Gebrauch solcher Gegenstände nach Pessach erlaubt sei, ändern würde41. Ebenso verfuhr er gegenüber Leuten, die Myrthen für den Lulab verkauften, indem er sie mahnte, ihre Forderungen vernünftig zu halten, da er sonst sich für den Grundsatz des R. Tarfon erklären würde, wonach eine einzige Myrthe — selbst eine solche von nicht besonders guter Beschaffenheit — dem Zweck des Rituals genüge: entgegen der üblichen Praxis, die drei unversehrte und schöne Myrthen verlangte42. Derselbe soziale Eigentumsbegriff beherrschte die Beziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Das Eigentum gab 37 Baba m. 60a. 38 Baba b. 89 a. 39 Tosef. Baba m. VI 14; s. S. Klein, 1924 ,מאמרים שוגים לחקירת ארץ ישראל, S. 38ff. 40 jBaba b. VI 5. 41 Pes. 30a. 42 Sukkah 34b.

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