Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 83 (1939)
- Issue
- Heft 1 (Januar 1939)
- Article
- Zur Gesellschaftsordnung und sozialen Gesetzgebung im Talmud
- Date
- 1939-01-01
- Page
- Seite 210 (sequence 5)
- Language
- German
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210 Isidore Epstein die öffentliche Sicherheit dies notwendig machte15, ferner Straßenaufseher, die darauf achteten, daß die Straßen in geeigneter Verfassung seien, und entsprechende Anordnungen erließen16. Für den Schutz der Stadt gegen Angriffe waren *besondere Wächter bestimmt, die die Bewohner vor bevorstehenden Gefahren warnten. Berittene Wächter patrouillierten um die Stadt und sahen zu, daß alles in Ordnung war17. Es gab ferner eine allgemeine Polizei, die eine Kontrolle über das moralische, soziale und religiöse Leben ausübte und die Disziplin in der Gemeinde aufrechterhielt. Das Gemeinschaftsgefühl der Bürger wurde durch eine Reihe gemeinsamer Unternehmungen gestärkt, auch durch den Besitz nicht geringen städtischen Grundeigentums, aus dem die Gesamtheit der Bürger Vorteil zog. Es gab Gemeindefruchtbäume, von denen alle Bürger pflücken durften. Sie konnten die Früchte sogar nach Hause nehmen und dort essen; nur durften sie sie nicht aufspeichern und konservieren18. Es gab weiter gemeinsame Wald- und Weidegründe19. Der Gemeindebesitz stand allen Bürgern gleichmäßig zur Verfügung, ohne Vorrechte oder Benachteiligungen. Auch das Recht auf den Gemeindebrunnen wurde von allen geteilt; es galt jedoch nur für Trinkzwecke und war nicht auf die Bedürfnisse der Industrie oder des Waschens und Wollputzens ausgedehnt. Für das Reinigen der Kleidungsstücke und des eigenen Körpers waren andere Wasserreservoire bestimmt20. Übrigens nahmen auch Fremde unter Umständen an der Nutznießung des Gemeindeeigentums teil. Das war besonders der 15 Taanitk 20 b. 16 Schek. I 1 u. Moed k. 2a. 17 Baba b. 8a. Für weitere Einzelbeiten über die Verfassung, Organisation und bürgerliche und religiöse Verwaltung der jüdischen Gemeinden in talmudischer Zeit siebe M. Weinberg, MGW J XLI 1896, u. I. S. Zuri תולדות המשפט הצבורי העברי I. S. 30Iff., S. 508ff. u. M. Bloch, Das Mosaisch-talmudisehe Polizeirecht, Budapest 1879. 18 Tosef. Baba m. XI 28. 19 Baba k. 81a. 20 Tosef. Baba m. XI 30f.