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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1939-01-01 · Heft 1 (Januar 1939) · p. Seite 209

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
83 (1939)
Issue
Heft 1 (Januar 1939)
Article
Zur Gesellschaftsordnung und sozialen Gesetzgebung im Talmud
Date
1939-01-01
Page
Seite 209 (sequence 4)
Language
German
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Gesellschaftsordnung und soziale Gesetzgebung im Talmud 209 die Parnassim in ihr Amt einführte und ihnen hierbei ein Sefer Tora überreichte als Mahnzeichen des göttlichen Ideals, das sie bei ihren Handlungen zu bestimmen und zu leiten hatte7. Hie Pflichten des Rates erstreckten sich auf alle Arten des Gemeindedienstes und der Gemeindetätigkeit. Er verwaltete die Fonds, maß die Steuern zu, überwachte Handel und Gewerbe, verfügte über die Gemeindeeinkünfte, kontrollierte Preise und Ge־־ wichte und regelte die Löhne der Arbeiter. Er setzte Polizeiverordnungen in Kraft, sorgte für die Justizverwaltung, verhängte Strafen, vollstreckte den Bann, organisierte Kräfte zum Schutz der Stadt und sorgte für die geistlichen Bedürfnisse, indem er die feststehenden und die besonderen Gottesdienste veranstaltete und die Belehrung der Erwachsenen und der Blinder überwachte8. Zu den Beamten, durch die der Rat seine Gewalt ausübte, gehörten die 9אגרדמץ bzw. 10בעלי השוק, deren Aufgabe es war, Gewichte zu prüfen und abzustempeln. Sie überwachten auch die Einhaltung der Warenpreise, wie sie vom Rat festgelegt waren. Für dieses Amt wurden nur Männer von größter Redlichkeit und Unbescholtenheit bestimmt* 11. Denn Fälle von Bestechungs ver suchen durch Skrupellose reiche Kaufleute waren nicht unbekannt12. Die Inspektoren prüften auch die Qualität der feilgebotenen Nahrungsmittel. Es gab ferner Feldaufseher, die alle Verrichtungen auf Feld und Acker überwachten13. Sie hatten darauf zu sehen, daß die Maßrute der Norm entsprach und die Grenzlinie zwischen benachbarten Feldern unversehrt blieb11. Die Gemeinde hatte auch Hausaufseher, die den Hauseigentümern Reparaturen anzuraten hatten, wenn die Rücksicht auf 7 jPeah VIII 7. 8 M. Weinberg, MGWJ XLI 1896 S. 648. 9 Oder איגראנמץ (aY0,0avd|jL01) Tosef. Kelim, Baba k. VI 19 u. (Nesildn) Baba m. VI 14. 10 Midr. Bemidbar r. XX 15. 11 Siehe S. 208. 12 Midr. Bemidbar r. a. a. 0. 13 Baba m. 107bf. 14 Baba b. 108a. 14

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