Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 83 (1939)
- Issue
- Heft 1 (Januar 1939)
- Article
- Die Strafen der Religionsfrevler im Diesseits nach der Agada
- Date
- 1939-01-01
- Page
- Seite 192 (sequence 8)
- Language
- German
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192 Abraham Marmorstein könnte man zusammenstellen auf Grund dieser Legenden und Er- Zahlungen in der religiösen wie in der weltlichen Dichtung. Mir handelt es sich in erster Reihe um diejenigen Legenden, die den hier behandelten Gedanken illustrieren. Allerdings sollten auch die gegenteiligen Berichte, in welchen irgendeine gute Handlung oder fromme Gesinnung den durch eine Schiffskatastrophe am Leben Bedrohten vom Untergange retten, in Betracht gezogen werden. Die Strafe des Schiffsbruches ist besonders den Meineidigen Vorbehalten. Als Beispiele dienen Atheos von Melos, Diagoras und Protagoras. Für das zweite Motiv der Würmerkrankheit soll hier auf Phretima, Antiochus Epiphanes, Apion, Herodes, Galerius u. a. m. hingewiesen werden. Besonders interessant ist die Strafe der Erblindung. Nach Apostelg 93_4 erblindet Paulus auf der Reise nach Damaskus. ״Plötzlich aber umstrahlte ihn ein Licht vom Himmel, und er stürzte zu Boden. Er erhob sich vom Boden, da er aber seine Augen öffnete, sah er nichts. Sie führten ihn an der Hand und brachten ihn nach Damaskus, und er war drei Tage lang blind.“ Ob wir aber in dieser Erblindung eine Strafe wegen seiner Christenverfolgung erblicken dürfen, ist mir recht fraglich. Vielleicht hängt die Erzählung mit der rabbinischen Vorstellung zusammen, daß der Anblick der Göttlichkeit den Menschen seines Augenlichtes beraubt. Auch Isaak verlor sein Augenlicht (bei seiner Opferung auf Moriah), als er gewürdigt war, die Herrlichkeit der Schechinah mit seinen leiblichen Augen zu sehen (Gen. r. c. 65 ed. Theodor S. 718 und Parallelen). Der Schreiber der Apostelgeschichte hegt die Vorstellung, die im Volke wohl bekannt gewesen war. Die jüdische Lehre kennt aber auch Blindheit als Strafe für besondere Vergehen ebenso wie die Griechen. So wird ein Lehrer um eines unwürdigen Schülers willen, ein Vater ob eines ungeratenen Sohnes mit Erblindung bestraft. In dieselbe Gattung gehört der Gruppensatz, der von drei Personen spricht, die ihr Augenlicht verlieren, und zwar, die in den Regenbogen schauen oder auf die Priester während des Priestersegens blicken oder auf den Patriarchen sehen (b. Haggigah 16 a u. Parall.)