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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1939-01-01 · Heft 1 (Januar 1939) · p. Seite 95

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
83 (1939)
Issue
Heft 1 (Januar 1939)
Article
Neue aramäische Urkunden aus der Zeit der Achämenidenherrschaft in Ägypten
Date
1939-01-01
Page
Seite 95 (sequence 3)
Language
German
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Neue aramäische Urkunde!! aus der Zeit der Achämenidenlierrschaft 95 sungen von Arsäma — einmal auch von einem seiner Sekretäre, wahrscheinlich in seinem Aufträge — und, in zwei Fällen, von gleichfalls sehr hochgestellten Persern. In der Anrede sind sie sehr kurz gefaßt, wenn es sich um viel niedriger Gestellte handelt, dagegen zeigen sie längere Grußformeln, wenn sie sich an gleich oder höher Gestellte wenden. Die Absender befinden sich fern von Ägypten (in einem Falle ist es wohl nicht eindeutig klar, aber mit völliger Gewißheit anzunehmen). Die Empfänger sind an ihrem Namen zumeist als Ägypter zu erkennen, bis auf eine persische Personlichkeit (oder vielleicht zwei, was noch der Entscheidung bedarf), der auch Arsäma ehrende Grußformeln zuerkennt. Vielleicht darf man in ihr den (oder einen) Stellvertreter Arsäma’s während seiner Abwesenheit von Ägypten erkennen (siehe auch noch unten). Eines der Schreiben ist ein Geleitbrief, den Nahthor auf dem Wege aus dem Osten, wohin ihn gewiß eine Dienstreise geführt hatte, nach Ägypten mitbekommen hat. Er enthält Anweisungen an die verschiedenen Beamten in den einzelnen Bezirken, unter denen als letzter Damaskus genannt ist, Nahthor und seinen Leuten eine bestimmte Verpflegungsration aus dem ,,Hause“ des Arsäma in den betreffenden Bezirken auszuhändigen. Wenn solche Beamten, die die großen Domänen Arsämas in Ägypten zu verwalten hatten, auf ihrem Posten waren, dürften sie keine leichte Arbeit vorgefunden haben. Eine Revolte, die kurz zuvor durch das Land gegangen war, zitterte noch nach. Da kam jemand, dessen Vater mit seiner Familie während dieser Revolte umgekommen war, und wollte von Arsäma das Land seines Vaters verliehen haben. Arsäma gibt dazu auch Anweisung, unter der Voraussetzung, daß die Angaben des Petenten stimmen. Man kann daraus, wie aus einem ähnlichen Falle der Urkunden, wohl verallgemeinernd schließen, daß unter der Perserherrschaft sich vielfach nur das rechtliche Verhältnis, in dem sich die ägyptischen Bauern befanden, geändert haben dürfte, während sie auf ihrem Grund und Boden, der in Praxis weiter vererbbar war, blieben und nun eine Abgabe an das ,,Haus“ des persischen Herrn zu zahlen hatten. Während der Revolte war auch eine Gruppe bei den Domänen

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