Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 83 (1939)
- Issue
- Heft 1 (Januar 1939)
- Article
- Die Spruch-Verse über Sebulon
- Date
- 1939-01-01
- Page
- Seite 30 (sequence 22)
- Language
- German
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30 Eugen Israel Täubler Ri 4g Auszugehen ist von der Beobachtung Buddes, daß in Ri 4 zwei Berichte über verschiedene Vorgänge ineinandexgeraten sind, der eine ein erst von hier zu erschließender, Jos 11 legendär umgestalteter Kampf der Stämme Naphtali und Sebulon gegen Jabin von Chasor, der andere der bekannte Kampf gegen Sisera, beide unter Führung des Baraq von Qadesch in Naphtali. Die Kontamination kommt in dem Einleitungssatz v. 2 darin ziim Ausdruck, daß Sisera zu einem Feldhauptmann Jabins gemacht wurde63. Dies ist gewiß, aber die Aufgabe, die beiden Berichte möglichst aus ihrer Verschlingung zu lösen und zu sondern, ist bisher in sehr unzureichender und falscher Weise durchgeführt worden, insbesondere ist die Frage, zu welchem Bericht der Tabor gehört und welche Stellung er in dem Bericht hat, ungeklärt geblieben. Debora hatte Baraq zu sich rufen lassen (so wird ות^לח ומקרא v. 6 verstanden), wohin, ist nicht gesagt, wir müssen annehmen, zu ihrem Wohnsitz in Issachar64. Dort erteilte sie ihn! den Auftrag, der zitiert wurde. Baraq bietet (v. 10) die beiden Stämme nach Qadesch auf und von dort folgen ihm die Zehntausend, wie v. 12 zeigt, auf den Tabor. Nachdem Sisera dann am Kischon Stellung genommen hat (v. 13), steigt Baraq auf Deboras Geheiß vom Tabor zum Kampfe hinab (v. 14). Der Zusammenhang könnte in dieser Art verständlich erscheinen, bis auf eins: warum sollte die Mann- Schaft von Sebulon in dem entfernten Qadesch, in der Luftlinie ungefähr 55 km vom Tabor, gesammelt worden sein, wenn der Kampf in der Kischonebene vorgesehen war, die Mannschaft von Sebulon also noch einmal den Weg zurückmachen mußte? Die Bedenken setzen sich mit Bezug auf Deboras Beteiligung fort, 63 K. Budde, Die Bb. Richter und Samuel, 1890, S. 69. 105 und B. d. Richter, 1897, S. 33. E. Meyer a. a. 0. S. 497 und Geseh. d. Altertums II 2, 1931, S. 222, 1; 226, 1. 64 Ri 515. Daß die Sätze 4 und 5 mit der Angabe, sie hätte ihren Sitz in Ephraim gehabt, ebenso wie Satz 11 junge Einlagen sind, bedarf kaum dieses Hinweises.