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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1938-01-01 · Heft 1 · p. Seite 45

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
82 (1938)
Issue
Heft 1
Article
Der Gilead-Vertrag
Date
1938-01-01
Page
Seite 45 (sequence 24)
Language
German
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Der Gilead-Vertrag 45 sondere Merkwürdigkeit unseres Textes ist die Zusammenfassung der Gottheit beider Seiten195, vielleicht als Gott des gemeinsamen Ahnen Terach196. Eine ganz eigentümliche Parallele dazu finden wir im Vertrag zwischen Byzanz und Persien von 562, wo 6 0sÖ£ absichtlich unbestimmt gebraucht wird und die Gottesvorstellung der Christen wie der Perser zusammenfafit197. Laban und Jakob haben den Vertrag mündlich abgeschlossen198. Darf man sich beide auch nicht als ungebildet vorstellen, so war die Handhabung der umständlichen Keilschrifturkunden formgerecht doch nur Schreibern und Priestern möglich. Damit erübrigt sich auch die Frage, in welcher Sprache der Vertrag abgefafit war199, da die beiden sich ja ohne Dolmetsch miteinander verständigten und man daher schwerlich an die Benützung einer ״Diplomatensprache‘6200 denken darf. Schließlich sei noch kurz ein Punkt erwähnt, der im Gileadvertrag bemerkenswerterweise fehlt: Im Gegensatz zum Vertrag Abrahams mit Abimelek201 ist keine Klausel eingefügt, daß er auch für die Nachkommen der Partner gelten sollte. Für die Bestimmungen über Jakobs Frauen erübrigte sie sich ohnehin. Für die Grenzziehung darf man aus ihrem Fehler^ nicht schließen, daß sie nur für den Augenblick gedacht war202, 95, 103 f. Darf man hierher auch den Schwur der Karthager bei *couc freouc; toüc TCa־cpto0u<; (Pol. III 250, vgl. Philippson I 387) ziehen? Cheynes (1627) Kor* rektur ist danach religionsgeschichtlich unmöglich. 195 Vgl. Alt 18 f. und dagegen Rabin, Festschr. z. 75jähr. Bestehen des jüdisch״theolog. Seminars 310 f. 186 So 'Obadja Seforno und Dillmann 338. 197 Menander Protector fragm. 11 (Müller 213a, Niebuhr 362). Vgl. M. Vogelstein, Kaiseridee und Romidee, Bresl. hist. Unters. 7 S. 63 f. 108 Yg.] Heinisch 38. 189 RDQ denkt vielleicht an zweisprachige Abfassung, wie wir sie z. B. zwischen Byzanz und Persien (Güterbock 102) finden und der innerhalb Griechenlands die Ausstellung in 2 Dialekten entsprach (Phillipson I 397). Übrigens sind auch mehrere hethitische Verträge in 2 Sprachen erhalten (Weidner I 76 Anm. 1; Forrer I 223; Götze ZA 36 (1925) 11 f.; Friedrich, Af Keilschriftforschg. II 119 f.; Meißner ZDMG 72 (1918) 467 Roeder 37). 200 Das wäre damals wohl das Akkadische gewesen. 201 Gen 2123. 202 Gegen Jacob 629; s. o. S. 39.

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