Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 82 (1938)
- Issue
- Heft 1
- Article
- Der Gilead-Vertrag
- Date
- 1938-01-01
- Page
- Seite 28 (sequence 7)
- Language
- German
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28 Bruno Finkeischerer vorausgegangen war33. Vermutlich waren diese Bedingungen jedoch mindestens zum größeren Teil schon bei oder vor der Eheschließung stillschweigend oder wahrscheinlicher ausdxücklieh festgelegt worden und werden im Zusammenhang aller Bestimmungen für das Verhältnis von Hethiterkönig und Vasall nur ausdrücklich wieder auf genommen. Viel auffälliger aber ist der Zeitpunkt, den Laban wählt, um Jakob diese Bedingungen aufzuerlegen. Denn bei der Eheschließung selbst33a ist offenbar ein Verbot, Nebenfrauen zu heiraten, nicht ausgesprochen worden, da Jakob in Labans Gegenwart Bilha und Silpa ehelicht34. Aber Laban fürchtet jetzt für die Stellung seiner Töchter, da Jakob im Begriffe ist, seinen Bereich zu verlassen35. Dazu kommt die Form des Abschieds, in der Laban eine besondere Gefährdung seiner Töchter sieht, die Jakob ״wie Schwertgefangene“36 mit sich führt. Wenn Jakob sie in die Stellung von Nebenfrauen drängen darf, so kann es freilich geschehen, daß Laban durch die Rücksicht auf sie — ihre Stellungnähme kann er ja nicht ahnen37 —Jakob gegenüber in ähnlicher Weise gefesselt wird, wie wenn er hätte Geiseln stellen müssen. Wenn Täubler38 die politische Ehe — wenigstens was ihren Ursprung anlangt — als gemilderte Form der Geisel- Stellung bzw. Kriegsgefangenschaft oder als deren Ersatz ansehen will, so ist das allerdings nur aus seiner mindestens stark übertriebenen39 Anschauung zu verstehen, daß der Krieg im Altertum der Normalzustand gewesen sei40. Immerhin be- 33 Oft gäben die Hethiterkönige ihre Töchter Thronprätendenten zur Frau, ehe diese noch ihr Reich erobert hatten (vgl. Koro sec 32). Daher hat Auerbach (Wüste und gelobtes Land II35) keinen triftigen Anlaß, Ahabs Ehe* Schließung so spät anzusetzen. 33& Zur Terminologie der ersten Abmachungen vgl. Lewy ZA 36 S. 159 f., Burrows JAOS 57 S. 259 f. 34 Gen 303 f., 9 f. 35 Z. B. Abravanel (Ed.Venedig 1579 f. 93 c~d — Ed. Hanau 1710 f. 76b). 36 Gen 3128. 37 Gen 3114 f. Anders Procksch 190, der darauf die Quellenscheidung auf baut. 38 Imp. 335—338, bes. auch 458; ohne Bezugnahme auf unsere Stelle. 39 Wahrscheinlich sogar unrichtigen: Phillipson II 167, 173; Seckel, Über Krieg und Recht in Rom (Berliner Universitätsrede) 9, Heuß 4 f., 44. 40 Imp. mehrfach, eingeschränkt 424; ähnlich Braßloff, Der römische Staat und seine internationalen Beziehungen passim, z. B. 25, Ginsburg