Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 81 (1937)
- Issue
- Heft 1
- Article
- Der Ort der Vorsehungslehre nach der Ansicht Maimunis
- Date
- 1937-01-01
- Page
- Seite 102 (sequence 10)
- Language
- German
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102 Leo Strauß xmini mit Färäbi überein28. Diese Auffassung ist ein wesentlieber Bestandteil der platonischen Politik: indem Mainmni, ebenso wie Färäbi und die anderen Faläsifa, die platonische Politik rezipiert, macht er sich zugleich die Vorsehungslehre der Nomoi im Sinne der Nomoi zu eigen29. 28 Daß Färäbi diese Lehre für exoterisch hält, zeigt sich schon darin, daß sie in seinen beiden theologisch״politischen Hauptschriften nicht vor״!kommt. Hingegen findet sie sich in seiner ״Harmonie zwischen den An״ sichten des Platon und des Aristoteles“ (Philos. Abhdl., ed. Dieterici, 32 f.), einem exoterischen Schriftchen, das der Verteidigung der Philosophie (d. h. der platonisch״aristotelischen) insbesondere gegen orthodoxe Angreifer gewidmet ist. — Nach Ibn Sinä gehört die Lehre von Lohn und Strafe nach dem Tod, speziell von der leiblichen Wiederauferstehung, nicht zu den ״Wurzeln“, sondern zu den ״Zweigen“ der Metaphysik (vgl. Avicennae De anima etc., ab A. Alpago ... in latinum versa, Venet. 1546, fol. 144, bzw. Falqera, Reschith chochmah, ed. David, 55). Was damit gemeint ist, zeigt Maimunis Bemerkung im M. thechijath ha״methim: sein Gegner zitiere Stellen aus Ibn Sinäs Traktat von der Vergeltung und halte sie für philo״ sophische Äußerungen! Im 3. Kapitel seines k. ahma'äd (Alpagus, fol. 48 f.) sagt Ibn Sinä, daß die Lehre von der Wiederauferstehung nicht eigentlich wahr, sondern um der essentiell praktischen Abzweckung des Gesetzes wallen notwendig sei. 29 Die Vorsehungslehre der Nomoi war Maimuni wohl durch Vermitt״ lung von Alexander Aphrod., De providentia bekannt (vgl. RßJ, 1936, 32 ff.). — In anderer Weise wird die Zugehörigkeit der Vorsehungslehre zur Politik von Galen verstanden, der sich für seine Gesamtansicht ausdrücklich auf Platon beruft. Er behauptet: Die Vorsehungsfrage ist im Gegensatz zu den eigentlich metaphysischen Fragen (betr. die Natur der Götter und der Seele, die Gewordenheit oder Hngewordenheit des Kosmos, die Unsterblich״ keit der Seele usw.) zugleich von entscheidender Wichtigkeit für die ״ethische und politische Philosophie“ und mit wissenschaftlichen Mitteln beantwortbar; vgl. bes. De plac. Hipp, et PI. IX (V 780 f. und 791 ff. Kühn) und De subst. facult. natur. (IV 764 K.). Daß Maimuni Äußerungen Galens von dieser Art vor Augen hatte, als er den Moreh schrieb, beweist II 15 (33 b). Daß jedenfalls im ״mittleren Platonismus“ die genuin״platonische Ansicht vom Ort der Vorsehungslehre nicht völlig von der stoischen An״ sicht, dergemäß die Vorsehungslehre zur Physik oder Theologie gehört (vgl. Cicero, De natura deorum, II 1, 3 und 65, 164 ff., sowie Diog. Laert. VII 149 und 151), verdrängt worden ist, zeigt auch Diogenes Laertius’ Bericht über die platonische Lehre (III 67—80); in diesem Bericht, der nach dem Schema Physik (Theologie)—Ethik—Dialektik aufgebaut ist, ist von der göttlichen Beaufsichtigung der menschlichen Dinge nicht in der Darstellung der Physik und Theologie (67—77), sondern erst in der Darstellung der Ethik (78) die Rede, von der göttlichen Strafgerechtigkeit vollends erst nach der Dialektik