Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 81 (1937)
- Issue
- Heft 1
- Article
- Der Ort der Vorsehungslehre nach der Ansicht Maimunis
- Date
- 1937-01-01
- Page
- Seite 101 (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 92% known words query
- IRI
…/2829132-2830023-2830025-2850418--54539-2850556- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Der Ort d. Vorsehungslehre nach d. Ansicht Mahn unis 101 das Gesetz als solches kennzeichnende Lehre bloß exoterischen Charakters ist. Das Gesetz lehrt, daß alles Gute (Schlechte), was den Menschen widerfährt, Lohn (Strafe) für ihre guten (schlechten) Handlungen22 ist. Maimunis eigene Lehre, die sich also mit der esoterischen Lehre des Gesetzes deckt, besagt, daß ״die Vorsehung dem Verstand nachfolgt“23. Der entscheidende Unterschied der beiden Lehren besteht in folgendem: die exoterische Lehre behauptet die Zugeordr n e t h e i t von moralischer Tugend und äußerem Glück, die esoterische Lehre hingegen behauptet die Identität von wahrhafter Glückseligkeit und Gotteserkenntnis. Demnach fällt die esoterische Vorsehungslehre mit dem Verständnis des Wesens der Glückseligkeit, mit der grundsätzlichen und folgerichtigen Unterscheidung von wahrhafter und bloß vermeintlicher Glückseligkeit zusammen24. Die Lehre von der Glück- Seligkeit gehört nun aber wesentlich zur politischen Wissenschaft, wie Maimuni25 im Anschluß an Färäbi26 behauptet. Was andererseits die exoterische Vorsehungslehre, die Lehre von göttlicher Belohnung und Bestrafung, angeht, so gehört auch sie, und zwar sie schon als solche, als exoterische Lehre, zur Politik. Denn was sind exoterische Lehren anderes als solche Glaubenslehren, die nicht wahr sind, aber ״deren Anerkennung notwendig ist für das Heil der Angelegenheiten der Stadt“27? Auch in der Auffassung der Lehre von göttlicher Belohnung und Bestrafung als exoterischer Lehre stimmt Mai- 22 m 17 (34 b—35 a) und 23 (49 a). Daß der Ton auf ״Handlungen“ liegt, zeigen die in Anm. 24 angegebenen Stellen. 23 III 17 <37 24 Vgl. DI 23 (48 b) mit 22 (45 b). 25 S. o. 5. 96. 20 Vgl. die gleichsam programmatischen Erklärungen in Ihsä ah'ulüm, c. 5, und k.tahsil al-sa'äda, Haiderabad 1345, 16, mit dem Aufbau der ״Poli״ tischen Leitungen“ (Hathchaloth ha-nimzaoth) und des sog. ״Musterstaats“; im ״Musterstaat“ wird die Lehre von der Glückseligkeit erst nach der Lehre vom ״Ersten Führer“ und von der ״vortrefflichen Stadt“ abgehandelt (s. bes. 69, 15—19 Dieterici). Die Lehre von der ״Vorsehung“, die sich im theoretischen Teil der beiden theologisch-politischen Werke Färäbis findet (s. bes. a. a. O., 69, 11—13), deckt sich mit der im theoretischen Teil des Moreh vor« kommenden Lehre von der allgemeinen Vorsehung; vgl. o. S. 95. 27 HI 28 (61 a). Vgl. I Einl. (7 a). .