Mannheim
Compact Memory

Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1937-01-01 · Heft 1 · p. Seite 100

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
81 (1937)
Issue
Heft 1
Article
Der Ort der Vorsehungslehre nach der Ansicht Maimunis
Date
1937-01-01
Page
Seite 100 (sequence 8)
Language
German
Belongs to
article
OCR quality
95% known words query
IRI
…/2829132-2830023-2830025-2850418--54538-2850555
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

1 entity mentions

100 Leo Strauß Scheidung bringt er, wie sich versteht, keine Auflehnung wider das Gesetz zum Ausdruck — findet er doch auch seine eigene Vorsehungslehre im Gesetz wieder21 —, sondern lediglich die Ansicht, daß die im Gesetz im Vordergrund stehende, daß die Epikurs, Aristoteles*, der Aschariten, der Mu'taziliten und ״unseres Ge« setzes", in III 23: die Meinungen Aristoteles*, ״unseres Gesetzes", der Muhaziliten, der Aschariten, und die richtige Meinung (die Meinung Elihus im Buch Hiob, bzw. Hiobs selbst nach der schließlichen Offenbarung). Die beiden Aufzählungen unterscheiden sich durch zwei scheinbar geringfügige, in Wahrheit entscheidende Momente: 1. Während in der ersten, anfäng״ liehen, vorläufigen Aufzählung die traditionell״jüdische Meinung und die richtige Meinung (Maimunis eigene Meinung) als Unterarten der Meinung ״unseres Gesetzes" erscheinen, wird in der zweiten, abschließenden, maß״ gebenden Aufzählung die Meinung ״unseres Gesetzes" von der richtigen Meinung ausdrücklich unterschieden. (Beachte aber auch den scharfen Ein״ schnitt nach der Besprechung der traditionell״jüdischen Meinung in der ersten Aufzählung: III 17, p. 35 a—b). 2. In der ersten Aufzählung wird die Meinung Epikurs ausdrücklich erwähnt, aber kurz darauf — III 17 (34 a und 35 a) — stillschweigend als nicht der Rede wert ausgeschieden, während in den Aufzählungen der Meinungen über die Schöpfung und die Prophetie die Meinung Epikurs ausdrücklich als nicht der Rede wert ausgeschieden wurde — II 13 (29 a) und 32 (72 b) —; in der zweiten Aufzählung der Mei״ nungen über die Vorsehung wird die Meinung Epikurs überhaupt nicht er״ wähnt: sie wurde in der ersten Aufzählung lediglich darum erwähnt, damit die äußerliche Übereinstimmung der beiden Aufzählungen (es handelt sich jedesmal um fünf Meinungen) die innere Diskrepanz verdecke. Das Prinzip, die vulgäre (anfängliche) Ansicht mit scheinbar geringfügigen, in Wahrheit entscheidenden Abweichungen zu wiederholen, findet Maimuni selbst im Vorgehen Elihus, des Vertreters der richtigen Ansicht, verwirklicht — III 23 (50 a) —; diese Bemerkung über Elihus Darstellungsweise gewährt einen authentischen Aufschluß über Maimunis eigene Darstellungsweise. — Entsprechend ist die Tatsache zu erklären, daß Maimuni von der richtigen Ansicht zunächst — in III 17 (35 b) — in aller Schärfe behauptet, sie stütze sich nicht primär auf die Einsicht des Verstandes, sondern auf die Schrift, während zuletzt — in III 23 (48 b) — Hiobs Bekehrung zur richtigen Meinung darauf zurückgeführt wird, daß Hiob, der zunächst bloß über überlieferungs״ mäßige, d. h. vulgäre Gotteserkenntnis verfügte, zuletzt zu wahrhafter (d. i. philosophischer) Gotteserkenntnis gelangt ist: Maimuni läßt seinen Leser den Weg Hiobs wiederholen. Der entschiedene Rationalismus Maimunis zeigt sich also erst zuletzt — was ihn, wie beiläufig bemerkt sei, vom modernen Rationalismus unterscheidet —; und zwar zeigt er sich unverhüllt nicht in Maimunis Darstellung seiner eigenen Lehre (in III 17), sondern nur in seiner Interpretation des Buches Hiob. 21 BI 17 (36 a und 37 b).

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.