Mannheim
Compact Memory

Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1937-01-01 · Heft 1 · p. Seite 98

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
81 (1937)
Issue
Heft 1
Article
Der Ort der Vorsehungslehre nach der Ansicht Maimunis
Date
1937-01-01
Page
Seite 98 (sequence 6)
Language
German
Belongs to
article
OCR quality
93% known words query
IRI
…/2829132-2830023-2830025-2850418--54536-2850553
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

98 Leo Strauß die Lehre von der Yorsehung erst nach der Behandlung jener vier früheren Lehren vorzubringen. Saadja folgt im Aufbau seines genannten Werkes seinerseits den! muTazilitisclien Kaläm. Durch die islamisch-jüdische Kalam-Tradition war aber nicht bloß die späte Behandlung * der Yorsehungslehre vorgezeichnet, sondern zugleich auch die förmliche Einteilung des gesamten Diskussionsstoffes in zwei Teile (Lehre von der Einheit Gottes und Lehre von der Gerechtigkeit Gottes), dergemäß die Yorsehungslehre, wie zuvor schon die Lehre von Gesetz und Prophetie, dem zweiten Teil zugehörte16. Die jener Tradition entstammende Anordnung bleibt also von Maimuni in gewissen Grenzen immer, auch in seinen philosophischen Darlegungen, anerkannt17. Das heißt: jene Anordnung ist für ihn ein bewährtes Fundament, auf dem er auf bauen kann, oder vielmehr der exoterische Vordergrund, der einen esote- , rischen Hintergrund zugleich fordert und verhüllt. Denn ein anderes ist die Zuweisung der Vorsehungslehre an die Doktrin von der Gerechtigkeit Gottes, ein anderes deren Zuweisung an die politische Wissenschaft. Mit anderen Worten: die Auffassung der Yorsehungslehre als eines Themas der Politik geht nicht auf die islamisch-jüdische Kalam-Tradition, sondern auf eine eigentlich philosophische Tradition zurück. 16 S. Jacob Guttmann, Die Religionsphilosophie des Saadia, Göttingen 1882, 131״ und S. Pines״ OLZ, 1935״ Sp. 623. 17 Wie sehr Maimuni dieser Tradition verpflichtet ist״ erkennt man״ wenn man (den Hinweis von Pines a. a. O. radikalisierend) mit dem Aufbau der Emunoth we-deoth die entsprechenden Anordnungen Maimunis vergleicht: 1. die Aufzählung der ״,Glaubensartiker“ im Mischnah-Kommentar, 2. die (ebenfalls sich an Sanhedrin X anschließende) Parallele in H. th’schubah III 6—83 ״. den Aufbau des Sepher ha-madda״ bzw. des Mischneh thorah im ganzen4 ״. den Aufbau des Moreh. In unserem Zusammenhang muß hervorgehoben werden״ daß Maimuni in allen vier Anordnungen die Anerkennung der Vorsehung nach der Anerkennung der Prophetie im allgemeinen und der Prophetie Moses im besonderen nennt. Die Vergleichung lehrt vor allem״ daß die das Gesetz betreffenden ״״Glaubensartikel“ (der 8. und der 9.) ihre Entsprechung in Moreh II 39—40 — nicht etwa״ wie ich irrigerweise in Rl&J, 193615 ״, angenommen hatte, in III 25—50 — finden, daß also auch im Moreh die Lehre vorn Gesetz (II 39—40) der Lehre von der Vorsehung (III 8—24) vorangeht. Vgl. insbesondere den auf Deut. 29, 28 und 30, 12 gestützten Hinweis auf die Dauer der Thorah in II 39 (84 b) mit Jesode ha« thorah IX 1.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.