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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1937-01-01 · Heft 1 · p. Seite 96

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
81 (1937)
Issue
Heft 1
Article
Der Ort der Vorsehungslehre nach der Ansicht Maimunis
Date
1937-01-01
Page
Seite 96 (sequence 4)
Language
German
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96 Leo Strauß tischen Hauptteils vom göttlichen Wissen: nämlich um zu zeigen,, daß die Zuweisung des Wissens an Gott der absoluten Einheit Gottes nicht wider״ spricht; nur und allerdings die allein von der Frage der besonderen Vor״ sehung aus verständliche und notwendige Frage der göttlichen Allwissen״ heit gehört in den nicht״theoretischen Hauptteil. — 4. Die Philosophie als Ganzes gliedert sich, wenn man von der Logik absieht, die lediglich ein Organon ist, in theoretische Philosophie einerseits, praktische oder mensch״ liehe oder politische Philosophie andererseits10. Damit ist gesagt, daß der Ausschluß der Lehre von der göttlichen Allwissenheit und der göttlichen (besonderen) Vorsehung aus der theoretischen Philosophie die Zuweisung dieser Lehre an die praktische oder politische Philosophie bedeutet. Dagegen scheint zu sprechen, daß Maimuni im Zusammenhang einer Darlegung, welche die Behandlung der Vorsehungsfrage vorzubereiten bestimmt ist, gelegentlich bemerkt, die Behandlung ״ethischer Gegenstände'1‘‘ gehöre nicht zum Aufgabenbereich des Moreh11. Denn eben damit scheint er insbesondere auszuschließen, daß der zweite Hauptteil des Moreh (III 8 bis Ende) der praktischen Philosophie angehört. Wider diesen Einwand muß bemerkt werden, daß die Ethik nach Maimunis Ansicht nur ein Teil, und zwar keines״ wegs der zentrale Teil, der praktischen oder politischen Philosophie ist: das Verständnis des Wesens der Glückseligkeit und die Hinleitung zu ihr ist Sache nicht der Ethik, sondern der Politik i. e. S. (der Lehre von der Leitung der Stadt)12. Daraus ergibt sich: Maimuni kann sehr wohl leugnen, daß der zweite Hauptteil des Moreh zur Ethik gehört, ohne daß er damit die Zu״ gehörigkeit dieses Hauptteils zur praktischen oder politischen Philosophie überhaupt i!m mindesten in Abrede stellte. Maimuni schließt also durch die Disposition des Moreh die Frage der besonderen Vorsehung (und die ihr wesentlich zugehörende Frage der göttlichen Allwissenheit) aus dem Bereich der theoretischen Philosophie aus, und zwar so, daß dieser Ausschluß die Zuweisung jener Frage nicht etwa an eine theologia revelata, sondern an die Politik bedeutet. Die darin implizierte Kennzeichnung der genannten Frage ist für den Philosophiehistöriker befremdlich. Hat doch in der abendländischen, lateinischen Tradition, aus der die Philosophiehistorie hervorgegangen ist, die Ansicht jedenfalls vorge- Kohut, New York 1935, 346—349. — Die erwähnte Unterscheidung deckt sich z. T. im Ergebnis, wenn auch keineswegs in der Intention mit der Unter״ Scheidung zwischen ענאיה נועיה und ענאיה שב ציה,, die in III 17 (36 b und 37 a) und 18 (39 a) vorkommt. 10 Milloth, a. a. Ö. 11 Moreh III 8 Ende. 12 Milloth, a. a. O. Zur Interpretation vgl. R0&J, 1936, 7—12 und 15.

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