Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 79 (1935)
- Issue
- Heft 1
- Article
- Die Träger des Namens "Meisterlein" in der Steiermark
- Date
- 1935-01-01
- Page
- Seite 47 (sequence 17)
- Language
- German
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Die Träger des Namens ״Meisterlein" in der Steiermark 47 Wann er gestorben ist, wissen wir nicht. Wenn er aber auch anfangs 1461 mit Lewotold von Stubenberg im Streite stand, so dürfte er dennoch nur um ein geringes Isserlein überlebt haben77. Über den jüngeren Meisterlein (IV.)78 erfahren wir erstmalig 77 So entnahmen war einer am 23. März 1461 in Graz ausgestellten Ur״ künde (steierm. LA-, Nr. 6853, abgedruckt bei Rosenberg, Beiträge zur Geschichte der Juden in Steiermark, Wien u!• Lpz. 1914, S. 169 f., vgl. auch Wiener M., Regesten, Hannover 1862, S. 86, Nr. 51), daß Friedrich IÖ. (TV.) dem Lewtold v. Stubenberg in dem Streite mit dem Juden Maisterl aus Wr. Neustadt einen Gerichtsbrief gibt in Angelegenheit eines Geldbriefes seines im Jahre 1456 verstorbenen Vetters Ulrich v. Stubenberg (vgl. über den״ selben Loserth Joh., Geschichte des altsteirischen Herren« und Grafenhauses Stubenberg, Graz u, Lpz.. 1911 S. 108 ff.). Am 22. Mai 1461 (steierm.. LA., Nr. 6868c, diese Urkunde ist bei Wiener nicht verzeichnet), befiehlt Friedrich dem Lewtold v. Stubenberg, .er wolle dem Juden Maisterl aus Wr. Neustadt die schuldigen 10 000 ungarische und Dukatengulden bezahlen. Allerdings am■ 10. Juli 1461 (steierm. LA1., Nr. 6873) beurkundet Friedrich hinwiederum, daß Lewtold v. Stubenberg in seinem Streite mit dem Juden Maisterl aus Wr. Neustadt wegen zugefügten Schadens die Klage behauptet. Daß es sich in diesen Urkunden nur um den älteren Meisterl III. handeln könne, ersehen wir zunächst daraus,, daß ja der, wie wir weiter unten sehen werden, im Jahre 1467 als der ״junge Meisterlein" bezeichnete,, kaum mit dem bereits im Jahre 1456 verstorbenen Ulrich v. Stubenberg in geschäftlicher Verbin״ düng gestanden haben konnte. Dann aber, auch daraus, daß anzunehmen ist, daß, wer so bedeutende Geschäfte getätigt hat — es handelt sich ja um die nicht geringe Summe von 10 000 Dukatengulden — immerhin nur ein Mann in bereits gereiftem Alter sein konnte. Di© Frage etwa, wie war es möglich, daß ein Mann, der doch immerhin ein für die damaligen Verhält״ nisse bedeutendes Vermögen besessen hatte, so ängstlich auf einer Behin״ derung der Schmälerung seines Einkommens aus Anlaß der Etablierung der Konkurrenzschule bedacht gewesen sein konnte, läßt sich leicht damit er״ klären, daß ja die Zinsen des Kapitals nicht immer einflossen und er dadurch auf ein anderweitiges Einkommen unbedingt angewiesen war. Wir können aber auch aus dem Umstande auf seinen im Jahre 1461 erfolgten Tod schließen, weil das von ihm in Wr. Neustadt in der Judengasse (jetzt Herzog״ Leopold״Straße 20, vgl. Josef Mayer, II 521) besessene Haus bereits im Jahre 1461 als bürgerliches Haus aufscheint. Er muß also ungefähr um die Mitte dies Jahres 1461 gestorben sein. Auch ist weiter zu beachten!, daß da Joseph von Höehstädt, der noch seine Predigten hörte (I 140), ihn in seinem Buche 1140? לקט יועזד und II17 (vgl. weiter unten, Anm. 78) als Verstorbenen verzeichnet, er also ungefähr um dieselbe Zeit wie Isserlein gestorben sein mußte. Der. Vollständigkeit halber wollen wir noch erwähnen, daß es auch dieser Meisterl gewesen ist, der laut einer aus Triest vom 7. August 1436 datierten Urkunde (vgl. Chrnel I, 278; Muchar Vlllr 21 u. Mayer I, 458) neben mehreren anderen Bürgern, um dem damaligen Herzog Friedrich, die ihm vom Papst Eugen IV. bewilligte Fahrt nach Jerusalem zu ermöglichen, ebenfalls ein Darlehen von 175 Pf. Pf. vorstreckte v. z. 116״ phunt phening, darvmb wir vnsem getrewn Friczen Kurczn, vnsem burger zu der Newnstat von ihm geledigt naben än der geltschuld, so wir demselben Kurczen schuldig sein" und 59 Pf. Pf. in barem, zusammen mithin 175 Pf. Pf., die in zwei Monaten nach der Rückkehr vom heiligen Grabe rückzuzahlen sind. 78 Ich vermute, daß dieser unser Measterlein hebräisch Samuel Hajjim zu Samuel Meisterlein, im Volksmunde kurzweg Meisterlein geheißen hat und hatte er einen Sohn, den er nach seinem verstorbenen Vater (vgl. S. 37) Jakob benannte. Es ist dies derselbe Jakob, den! Joseph v. Höehstädt in