Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 79 (1935)
- Issue
- Heft 1
- Article
- Die Träger des Namens "Meisterlein" in der Steiermark
- Date
- 1935-01-01
- Page
- Seite 34 (sequence 4)
- Language
- German
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34 D. Herzog־ ist* 11. Seine Ansicht sucht nun Krauß einerseits dadurch zu stützen, daß er meint, wir würden sonst in chronologische Schwierigkeiten geraten, andererseits dadurch, daß wir sonst den gleichen Namen bei Vater und Sohn uns nicht gut erklären könnten. Es müsse darum zwischen dem Märtyrer Meisterlein, dessen Vater ebenfalls den Märtyrertod erlitten hat, und dem Meisterlein, der der Schüler Isserleins gewesen ist, streng unterschieden werden. S. 143 ff. erblickt Krauß in dem mit dem Maharil in Brief« Wechsel stehenden Meisterlein jenen Meisterlein, der im Jahre 1421 aus Anlaß der Wiener Geserah den Märtyrertod erlitten hat. Danach hatte dieser Meisterlein, dessen Vater übrigens auch den Märtyrertod erlitten hat12, einen Sohn und einen Enkel, die beide ebenfalls den Namen Meisterlein geführt haben13. Diese mit großer Gelehrsamkeit und erheblichem Fleiße dar« gelegten Behauptungen halten jedoch ernster Überprüfung nicht stand. Denn wenn der Märtyrer Meisterlein in seiner Jugend bei seinem damals bereits als Greis genannten, berühmten Groß« vater R. Sälom aus Wiener Neustadt als Schreiber fungiert hätte14, dann kann dieser Meisterlein bei seinem im Jahre 1421 erfolgten Tode kaum etwas über 30 Jahre alt gewesen sein. Denn R. Sälom wirkte bis etwa 1415—1418 als Rabbiner in Wiener insofern nicht weiter verwunderlich, weil ja nicht wenige auch außerhalb Wiens wohnende Juden damals in Wien den Märtyrertod erlitten haben. Auch erscheint es mir durchaus denkbar, daß der in Krems wohnende Aron, der die Berufung nach Wien erhalten hatte, nicht mit Aron Blum« lein identisch und daß Aron Blumlein bis zu seinem Lebensende Rabbinats« Verweser in Wr. Neustadt geblieben ist, wie dies auch Polläk 51 ff. dargelegt hat. 11 Diese letztere Ansicht ist insofern nicht zwingend^ weil es immer« hin Vorkommen konnte, daß sogar in Fällen, wo der Vater noch am Leben war, der Sohn denselben Namen erhalten konnte, vgl., die Belege darüber ם. ח שידים ed. Wistinetzki, Berlin 1891, S. 114, § 377. Allerdings ist in steieri« sehen Urkunden dieser Brauch nicht nachzuweisen. 12 Maharil, RGA. Nr. 38 u. Minh., S.. 51a, §107. Vgl. auch Freimann, S. XLDI, Nr 93 u. Krauß 191r Anm. 245. 13 'Brieflich berichtigt Kr. seine Darlegungen (S. 144), wonach es 3 Meisterlein gegeben habe und meint, richtig sei, was er S. 51 gesagt habe, daß es nur 2 Meisterlein gegeben u. z. den 1421 als Märtyrer verstor« beneny in der W. G. genannten, der als Opfer gefallen war und jenen post« humen Sohny der ebenfalls Meisterlein geheißen habe. Diesen posthumen Sohn läßt Kr. im Jahre 1420 (sic!; soll wohl heißen: 1421) geboren sein. Das aber ist unmöglich, weil dann dieser nicht mit dem 1427 verstorbenen Maharil (vgl.. Asulai, שם הגדול־ם השלם, ed Krengel, Podgorze bei Krakau 1903, S. 19; Graetz Vm3 134 u. Güdeiriann IEE, 17) als sechsjähriger korre« spondiert haben wird. Auch hier kann, ich füglich alle weiteren Darlegun« gen darum weglassenv denn selbst wenn M. Väter 30—35 Jahre bei seinem Tode alt gewesen wäre, hätten die beiden! Söhne, die damals im besten Falle 17 und 18 Jahre alt gewiesen, wären, nicht so gereifte Blut« zeugen ihres Glaubens (vgl. Goldmann $, 128) wie sie es tatsächlich waren, sein können!. 14 Vgl. Freimann S. XLIII, Nr. 93, ohne allerdings die Quelle für diese seine Mitteilung anzugeben. Vgl. auch Krauß, a. a. Q., SS. 51 u. 144.