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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1935-01-01 · Heft 1 · p. Seite 26

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
79 (1935)
Issue
Heft 1
Article
Israel Aaron, Hoffaktor des Großen Kurfürsten und Begründer der Berliner Gemeinde
Date
1935-01-01
Page
Seite 26 (sequence 7)
Language
German
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26 Oswald Lassally einer anderen Bewegungsfreiheit als sie den Juden der damaligen Zeit im allgemeinen zugestanden war. Durch Schutzbrief vom 26. Januar 166529 wurde er von der Gerichtsbarkeit der Städte befreit und brauchte lediglich vor dem Hof״ und Kammergericht in Berlin oder der kurfürstlichen Hausvogtei Recht zu nehmen. Damit war er den landesherrlichen Beamten gleichgestellt30. Am 15. 2. 1665 erhielt er eine Bestallung als Hofbeamter mit 200 Talern Gehalt, dazu wöchentlich 3 Taler Kostgeld und Futter für zwei Pferde31. Durch Schutzbrief vom 12. September 1671 wurde ihm die Handelsfreiheit und das Recht der Niederlassung mit seiner Familie im ganzen Lande erneut gewährleistet, darüber hinaus aber noch die ־ Befreiung von jeglicher Einquartierung zugestanden32, Israel ist in Angelegenheiten der Juden der Ratgeber und Beauftragte des Kurfürsten gewesen. So entspricht der Kurfürst in einem Erlaß vom 20. 2. 167233 7;der untertänigsten Ansuchung Israel Aarons, daß der in der Neumark bisher gewesene Rabbine, namens Rabbi Cain, beibehalten werde“, und befiehlt, daß auch die zugezogenen österreichischen Juden seiner Jurisdiction unterstehen sollten. In dem Schutzbrief für Israel Aaron vom 12. 9. 1671 heißt es, daß ״keine Juden in Unserer Residentz Berlin, Collen oder Friedrichswerder künftig aufgenommen werden, ehe er, Israel, ihrer Mittel, Wandels und Verhaltens halber vorhero befraget und von ihm deswegen Erkundigung eingezogen werde“34. Durch später aufgehobenes Dekret war Israel beauftragt worden, ״die Schutzgelder, so die in Unser Chur- und Mark Brandenburgk vergleithete jüdische Familien zu geben schuldigk, von denselben einzunehmen und Unserem Rath und Geh. Cammer-Secretario Martitz auszuliefern“35. 29 siehe Anhang, Anlage II. 30 Über die Verteilung dler Gerichtsbarkeit vgl. S. Stern, Bdi. I, S. 27/28. 31 siehe M. Stern!, S• 139. 32 vgl. M. Stern, S. 146/147. 33 vgl. Selma Stern, Bd. 2״ S. 24. 34 vgl. auch O. Landwehr, Die Kirchenpolitik Friedrich Wilhelms, des Großen Kurfürsten, 1894, S. 375. 35 siehe M. Stern׳ S. 145.

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