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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1934-01-01 · Heft 1 · p. Seite 187

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
78 (1934)
Issue
Heft 1
Article
Das Motiv vom veruntreuten Depositum in der jüdischen Volkskunde
Date
1934-01-01
Page
Seite 187 (sequence 5)
Language
German
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Das Motiv vom veruntreuten Depositum in der jüd. Volkskunde 187 Welt begehen? Es ist nicht unwahrscheinlich, daß dieser Frage die Erzählung von R. Jehoschua ben .Chananja zu Grunde liegt. 3. Von der Treulosigkeit des Verwalters eines Pfandes spricht in anderer Hinsicht auch Philo1: Schon mancher hat einen Gegenstand von geringem Wert, den man ihm anvertraut hatte, zurückerstattet, mehr um zu täuschen, als zum Nutzen des Empfängers, indem er die Zuverlässigkeit in kleinen Dingen gleichsam als Köder zur Erlangung von Vertrauen in größeren Dingen benutzte. Ähnlieh heißt es bei Philo an einer anderen Stelle: die Rückgabe eines Pfandes braucht nicht aus ehrlicher Absicht zu geschehen, sondern zum Schaden des Empfängers oder in der geheimen Absicht, ein größeres anvertrautes Gut abzuleugnen2. Einen ähnlichen Gedanken äußerte die Parabel des R. Akiba in dem Dialog mit den! Philosophen Zeno3. In einer Stadt lebte ein Vertrauensmann, dem die Leute Gegenstände zur Aufbewahrung übergaben. Das geschah ohne Zeugen. Ein Mann jedoch bediente sich regelmäßig einiger Zeugen. Einmal vergaß er seine Zeugen. Da wollte die Frau des Vertrauensmannes ihren Mann überreden, das Depositum ganz und gar abzuleugnen. Der ehrliche Mann aber sagte: Weil dieser Narr unrichtig gehandelt hat, sollen wir unser Vertrauen einbüßen? Hier kehrt die von Philo gerügte Überlegung wieder, auf Grund früheren Vertrauens zum Schaden des Pfandeigentümers das Depositum abzuleugnen. In einer ethischen Barajta, die der alten derech-erez-Literatur angehört4, wird der untreue Verwalter eines Depositums zu denen gezählt, die die Zeit des Heils unmöglich machen oder ihren Eintritt aufschieben. Die Barajta dürfte ursprünglich den Pirke des R. Hak- Kadosch angehört haben und später mit einem agadischen Kornmentar versehen worden sein. Wie ein gaonäisches Responsum 1 Über die Einzelgesetze, Bach IV, § 67. 2 Über die Cherubim § 14, vgl. auch. Goodenough, Jewish Courts in Egypt 197, 202. 3 B. Aboda Zara 55a. 4 Vgl. Schönblums שלשה ספרים נפתחים, Lemberg, 1877, 44B bis 47B Nr, 21. השולח יד בפקדון ב״ש אומרים ילקה בחסר, vgl. dagegen in. תשובות ■ הגאונים, 192S, S. 19 und 20, wo es heißt דתבן תמן השוליח יד בפקדון ילקה בחטר ויתיר, nach IViischna B. M. 43a, ferner jetzt Ginze Schechter I ed. L. Ginzberg, 212 f.

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