Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 78 (1934)
- Issue
- Heft 1
- Article
- Aus den Lehrhäusern Erez Israels im 2. - 3. Jahrhundert
- Date
- 1934-01-01
- Page
- Seite 169 (sequence 6)
- Language
- German
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Aus den Lehrhäusern Erez Israels im‘ 2.—3. Jahrhundert 169 d. h. den öffentlichen Dienstleistungen der römischen Behörde befreit waren, dann aber eine Zeit eingetreten ist, da diese Vor־ rechte ihnen entzogen wurden. Römische Kaiser waren nicht selten um die Besserstellung der geistigen Arbeiter in ihrem Reiche besorgt. So befreite Trajan den Sophisten Polemo und seine Nachkommen von Steuerleistungen1. Öffentliche Lehrer und Ärzte erhielten gleichfalls Steuerfreiheit in den Städten, was Dichtern nicht zugebilligt wurde2. Besonders freigebig zeigte sich in dieser Beziehung Antoninus Pius, der als öffentliche Lehrer Philosophen in allen Provinzen bestellen und eine Verordnung für die Provinz Asia ergehen ließ, wonach Steuerfreiheit sämtlichen Philosophen, deren Zahl so gering sei, zugestanden werden möge3. — Wir werden kaum mit der Annahme fehlgehen, daß Antoninus Pius eine ähnliehe Verordnung mitbezug auf die Gelehrten der palästinensischen Hochschulen, in. denen er ,,Philosophen" und öffentliche Lehrer erblickte, ergehen ließ oder mindestens zu veröffentlichen beabsichtigte. Dafür spricht auch die bekannte Agada, nach der der Kaiser Rabbi gegenüber den Wunsch ausgesprochen habe, daß Tiberias zur ,,Kolonie" gemacht werde4. Mit feinem Empfinden ist dies von Raschi auf den Gelehrtenstand in Tiberias bezogen worden, ,,denn Antoninus war ein Freund der Gelehrten". Möglicherweise ist die Steuerbefreiung erst vom Sohne des Antoninus ausgeführt5, dann aber durch einen seiner Nachfolger wieder rückgängig gemacht worden. י Sollte man nicht in dieser Übereinstimmung klassischer Mitteilungen und der Agada einen Beweis für die Richtigkeit der Annahme erblicken dürfen, daß נסוביכום« in der Tat Antoninus Pius gewesen?6 * * * 1 Eri© dl ander, Sittengesch. 10 II, 261. 2 Ebd. 233, Anm. 6, aus der Zeit Philipps: poetae nulla immunitatis praerogativa iuvantur. 3 Ebd. III10, 256, Anm. 5. 4 b. Ab. z. 10 a. 5 Vgl. die Worte Rabbis an den Kaiser ebd. 6 Krauß bespricht in seiner bekannten Arbeit: Ant. u. Rabbi (Wien 1910) 53 ff. ausführlich diese Agada, kommt aber zu der merkwürdigen Annahme: ,,Aber anders nimmt sich die Sache aus, wenn wir hierin eine unerhörte Begünstigung des ganzen jüdischen Volkes erblicken“ (S. 55). M. Ansicht n. liegt für eine solche Annahme kein Grund vor.